Apothekenteams werden vorgezogen dpa/APOTHEKE ADHOC, 29.04.2021 16:57 Uhr
Bevor sich jedermann gegen Corona impfen lassen kann, soll im Mai noch die Gruppe 3 aufgerufen werden. Dazu gehören neben allen über 60-Jährigen auch Beschäftigte der kritischen Infrastruktur, darunter Apothekenmitarbeiter:innen. In Baden-Würrtemberg sollen sie sogar vorgezogen werden.
Voraussichtlich ab Mitte Mai sind in Baden-Württemberg Berufsangehörige der kritischen Infrastruktur impfberechtigt, etwa aus dem Lebensmittelhandel, der Energieversorgung und aus anderen Bereichen. Da zu wenig Impfstoff zur Verfügung stehe, müsse auch in dieser Gruppe priorisiert werden, teilte Sozialminister Manne Lucha (Grüne) am Donnerstag in Stuttgart mit. Menschen, die im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen tätig seien, seien zuerst an der Reihe.
Laut Lucha wurde dazu eine Liste der Unternehmen und Bereiche veröffentlicht. Für eine Impfung müsse eine Bescheinigung ausgefüllt werden, die auf der Homepage des Ministeriums abrufbar sei. Für eine flächendeckende Impfung in den Betrieben durch die Betriebsärzte müsse aber der Bund noch weitere Voraussetzungen schaffen. „Solange diese Regelungen noch nicht getroffen wurden, werden sich die Beschäftigten dann auch in den Impfzentren impfen lassen können“, sagte Lucha.
Zu den ab Mitte Mai geltenden Bereichen zählen laut Ministerium außerdem Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel sowie Personen, die in besonders relevanter Position in bestimmten Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, wie Journalisten und Wahlhelfer. Aber auch diejenigen, die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, wie etwa der Landesverwaltung, bei der Bundeswehr, der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz (einschließlich des Technischen Hilfswerks), in der Justiz oder in der Rechtspflege tätig sind.
Auch bestimmte Beschäftigte der Landesverwaltung sind laut Lucha beim nächsten Öffnungsschritt impfberechtigt. Die Zahl der Impfberechtigten in besonders relevanter Position solle dabei 15 Prozent der Gesamtzahl der Beschäftigten der Landesverwaltung nicht überschreiten. „Es gibt für Beschäftigte der Landesverwaltung keine Sonderrechte, aber auch keine Nachteile“, erklärte Lucha.