Maskenabgabe, Bürgertests, Impfzertifikate – Apotheken haben in Coronazeiten gleich mehrere neue Aufgaben erhalten. Beim Ausstellen der digitalen Impfzertifikate fragen Kunden oft auch nach Hilfe beim Überführen des Codes in das Smartphone. Das klappt nicht immer. Nach Diskussionen mit verärgerten Kunden weist eine Apotheke aus Nordrhein-Westfalen per Aushang darauf hin, nur noch zwei Apps zu empfehlen.
Bei dem in der Apotheke erstellten digitalen Zertifikat handele sich nicht um ein Dokument des Robert Koch-Insitutes (RKI) – mit diesem Vorwurf kam eine verärgerte Kundin samt Impfnachweis und Handy zurück in die Apotheke. Sie hatte versucht, den erstellten QR-Code in der „COVapp“ zu hinterlegen. „Wir hatten jetzt schon einige Kunden und Kundinnen, die mit der App unsere Ausdrucke nicht einscannen konnten“, so der Apotheker.
Letztlich fand er heraus, dass es sich bei der Anwendung auf dem Smartphone nicht um ein Tool für Impfzertifikate handelte. Die App wurde dagegen laut eigenen Angaben entwickelt, um Forschungsprojekte zu unterstützen. Liest man die Bewertungen, ist die Apothekenkundin nicht die erste, die sie mit der CovPass-App verwechselt hatte. Der Apotheker informiert seine Kunden deshalb, dass die digitalen Nachweise ausschließlich für die Corona-Warn-App und die App CovPass gedacht seien. Das sei ihm aus Haftungsgründen wichtig.
Auf dem Markt gebe es mehrere Apps mit ähnlichen Namen, sagt der Pharmazeut. Das führe zu Verwirrung bei der Kundschaft. „Wir stellen die Zertifikate nach bestem Wissen und Gewissen her und dann zerstört diese App unsere Bemühungen und die Apotheken geraten in das nächste ‚schlechte Licht‘". In der Apotheke seien die Mitarbeiter bemüht, wenn Zeit ist, beim Einscannen zu helfen. „Damit machen wir viele Kunden und Kundinnen glücklich.“
Der Inhaber verweist jedoch darauf, dass durch Mitarbeiter:innen keine Apps auf Smartphones der Kundschaft heruntergeladen oder Einstelllungen geändert werden. Zudem erlaube er auch nicht, dass sich die Kund:innen in das Netzwerk der Apotheke einloggen dürfen. Ein anderer Fehler, der Kolleg:innen in der Offizin bei den offiziellen Corona-Apps aufgefallen ist, hat mit der Telefonsperre zu tun. „Eine Kollegin hat festgestellt, dass man sich nicht registrieren kann, wenn keine Bildschirmsperre beispielsweise per Fingerabdruck oder Code angegeben ist.“
Herausgeber der CovPass-App ist das RKI, bei technischen Fragen wird dort jedoch an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verwiesen. Dort verweist man darauf, dass die CovPass-App ausschließlich die QR-Codes einlesen könne, die den europäischen Vorgaben entsprächen und die schrittweise durch Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken ausgegeben würden. „Diese Zertifikate sind mit der Überschrift „EU Digitales Covid Zertifikat“ versehen.“ Andere QR-Codes, die ebenfalls im Zusammenhang mit Covid-19 Impfungen ausgestellt würden, seien nicht für den Nachweis in der CovPass-App konzipiert und könnten von dieser auch nicht erkannt werden.
Anfang des Jahres sei durch den Europäischen Rat beschlossen worden, einen interoperablen und standardisierten Impfnachweis für medizinische Zwecke auf den Weg zu bringen. Mit dem CovPass habe Deutschland diese europäische Entscheidung umgesetzt, so eine Ministeriumssprecherin. Die seit einem Jahr auf dem Markt verfügbare Corona-Warn-App habe sich in dieser Zeit zu einem Multifunktionstool in der Pandemie-Bekämpfung entwickelt. Es können dort nicht nur Warnungen empfangen und gesendet, sondern auch Testergebnisse, Impfstatus und Events gespeichert werden. „Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot“, so die Ministeriumssprecherin. „Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen, ist der Impfnachweis über das bekannte ‚gelbe Heft“‘ selbstverständlich weiterhin möglich und gültig.“
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