AMK: Apotheken sollen nach Nebenwirkungen fragen APOTHEKE ADHOC, 06.05.2022 07:57 Uhr
Treten unerwünschte Nebenwirkungen auf, so ist die Apotheke für viele Betroffene die erste Anlaufstelle. Die Apotheken können die unerwünschten Ereignisse dann der AMK melden. Seit Beginn der Pandemie verzeichnet die AMK einen dramatischen Rückgang bei der Meldequote. Apotheken sollen jetzt proaktiv nach Nebenwirkungen fragen, um die Anzahl der Meldungen wieder auf ein vorpandemisches Niveau zu heben.
Die AMK weist darauf hin, dass die Anzahl von Meldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen immer noch unter dem Niveau von vor der Pandemie liegt. Apotheker:innen und PTA sollen deshalb proaktiv auf die Kund:innen zuzugehen und nach Nebenwirkungen fragen. Nur so könne der kontinuierliche Rückgang der Berichte abgemildert werden. Die Position der Apotheke als primäre Anlaufstelle für Patient:innen bei Auftreten möglicher Arzneimittelrisiken könne so weiter gefestigt werden.
Apotheken sollen mit der aktuellen AMK-Meldung ermutigt werden, wieder mehr unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu dokumentieren und zu melden. „Für die Verdachtsmeldung einer UAW bedarf es zudem weder eines Beweises der Kausalität noch einer Erklärung seitens der meldenden Apotheke“, informiert die AMK.
Eine gültige Meldung einer Nebenwirkung muss folgende vier Angaben enthalten:
- Identifizierbarer Patient
- Identifizierbarer Melder
- Verdächtigtes Arzneimittel
- Vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkung
Ergänzende Angaben, wie Grunderkrankungen, Begleitmedikationen oder der zeitliche Zusammenhang zur Arzneimitteleinnahme können hilfreich sein.