Alle Laientests im Überblick Alexandra Negt, 23.03.2021 11:19 Uhr
Immer mehr Laientests kommen auf den Markt; neben nasalen Tests sind mittlerweile auch zwei Speicheltests zugelassen. Bei der Abgabe sollten Apotheker:innen und PTA auf Hersteller und Antragsteller achten, denn nicht immer überschneiden sich diese Angaben. Nur die Tests des Antragstellers dürfen an den Endkunden abgegeben werden. Einige In-Vitro-Diagnostika waren bereits vor der Sonderzulassung als Profitest am Markt, andere wurde erstmals zugelassen. Eine Übersicht zum Download.
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Laientests sollen Infektionsketten durchbrechen und unbemerkte Infektionen aufdecken. Bislang waren In-vitro-Diagnostika zum direkten Erregernachweis von Sars-CoV-2 nur Ärzten und anderem medizinischen Fachpersonal vorbehalten. Da der Weg zur Zulassung für den Endverbraucher durch eine Benannte Stelle langwierig ist, besteht die zusätzliche Möglichkeit der Sonderzulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Seit einigen Wochen prüft das BfArM die Anträge und lässt nach und nach Laientests zu.
Mehr als zehn Schnelltests befinden sich aktuell auf der Liste. Weitere werden folgen. Zurzeit sind zwei verschiedenen Varianten der Probennahme durch den Endverbraucher möglich: Entweder können sich die Personen mittels Abstrichs aus dem vorderen Nasenbereich auf Sars-CoV-2 testen oder mittels Speichelprobe. Wie genau die Probennahme erfolgen sollte, steht in leicht verständlicher Sprache in der Laien-Gebrauchsanweisung. Jede Variante hat ihre Vor- und Nachteile. So gelten Speicheltests als generell fehleranfälliger. Essen und Trinken, Kaugummis und Zigaretten – all diese Dinge können die Zuverlässigkeit des Tests unter Umständen stören. Die Anwendung sollte daher genau erklärt werden.
Hier geht es zur Video-Anleitung für den Laientest mittels Nasenabstrich.
Hier geht es zur Video-Anleitung für den Laientest mittels Speichelprobe.