Seit dem Wochenende sind bei Aldi Corona-Selbsttests im Angebot. Auf der Verpackung des Antigen-Selbsttests ist ein QR-Code abgebildet. Damit kann man sich selbst ein Zertifikat ausstellen. Dessen Wert ist allerdings gleich Null, zumal man sich beliebig viele Zertifikate ausstellen kann.
Die Bedeutung von Tests samt offizieller Bestätigung des Ergebnisses wird in der Pandemiebekämpfung rasch zunehmen. Labore stellen solche Corona-Zertifikate etwa für Pendler bei der Einreise nach Deutschland aus. Und das gibt es jetzt auch für Laien-Selbsttests. Das rheinland-pfälzische Biotechnologieunternehmen Aesku Diagnostics, das seinen Test über Aldi verkauft, bietet ein Testzertifikat an.
Auf der Verpackung ist ein QR-Code mit dem Hinweis. „Bitte scanne mich“ gedruckt. So gelangt man zur Internetseite „ichtestemichselbst.de“ des Herstellers Aesku. Erste Frage: „War der Test positiv?“ in deutscher und französischer Sprache. Wer hier „JA / OUI“ auswählt, wir aufgefordert, sofort einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen. Nutzer:innen können es sich an dieser Stelle aber auch noch anders überlegen, einen Schritt zurückgehen und „NEIN /NON“ wählen.
So gelangt man zur zweiten Frage, ob man den Test „eigenständig durchgeführt“ habe. Allerdings hat die hier gegebene Antwort keinen erkennbaren Einfluss auf das weitere Geschehen. So oder so gelangt man auf die nächste Seite, auf der sich das „Testzertifikat“ herunterladen lässt. „Sichern Sie jetzt Ihr Testzertifikat zur Legitimierung in Geschäften für die nächsten sechs Stunden“, heißt es auf der Seite.
Bei der Eingabe der Personalausweis- oder Führerscheinnummer gibt es keine weiteren Vorgaben, bei der Menge der Zertifikate ebenso wenig. Direkt hintereinander haben wir im Test sieben Zertifikate für echte und Fantasienummern erstellt – und eins für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Auch wenn es in der Praxis keinerlei Einsatzmöglichkeiten für den Aesku-Zertifikat geben mag, allein die Optionen der Erstellung grenzen an Irreführung.
Auf der Internetseite heißt es, dass die „Selbsttest App als Eintrittskarte“ gelte. Sie stelle nach erfolgtem negativen Test auf dem Smartphone ein Zertifikat zur Verfügung, „aus dem die Testung, ihr Zeitpunkt und die Dauer der Gültigkeit ersichtlich sind“. Damit soll der Zutritt zu folgenden „Events“ möglich sein: Restaurant/Biergarten, Konzert/Theater, Sportveranstaltungen, Friseur, Einkaufen, Nagelstudius, Fahrschulen, Kino und Kosmetik. Persönliche Daten würden nicht erhoben.
Aesku-Geschäftsführer Dr. Torsten Matthias stellt klar, dass es sich bei dem Zertifikat um kein offizielles Dokument handele. Man sei für eine Legitimierung mit dem Land Rheinland-Pfalz in Gesprächen, sagt der Firmengründer. Pro Packung seien nur fünf QR-Codes vorgesehen – so viele Tests enthält eine Box. „Wir sind gerade noch in der Testphase, deshalb ist noch keine Sperre eingebaut.“ Die IT könne das schnell anpassen.
„Wir versuchen, eine praktikable Lösung anzubieten“, sagt Matthias. Solche Zertifikate könnten „der nächste Schritt“ sein. Der QR-Code sei geknüpft an die Ausweisnummer. Wer kurzfristig etwa ins Kino wolle, könnte ihn an der Kasse vorzeigen. Er betont die Eigenverantwortung der Testpersonen. Natürlich könnten die Codes mit krimineller Energie gefälscht werden. Die Internetseite habe bereits rund 1100 Hackerangriffe registriert. Dem Unternehmen geht es um die Datenerhebung: Am ersten Verkaufswochenende seien rund 7600 Codes abgerufen worden, davon waren 424 positiv.
Zertifikate werden als Nachweis eines negativen Testergebnisses ausgestellt. Sie werden von Laboren nach PCR-Tests vergeben, auch Apotheken und Ärtze quittieren Kunden nach einem Schnelltest, dass sie negativ sind und etwa nach der Einreise nicht in Quarantäne müssen. Dem Robert Koch-Institut (RKI) zufolge werden Antigen-Test zum direkten Nachweis von Sars-Cov-2 grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern diese die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte erfüllen. Dazu zählten Tests, die eine ≥ 80-prozentige Sensitivität und ≥ 97- prozentige Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichten.
Als Testnachweis gelten laut RKI ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus. Der Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller der Tests ersichtlich sein.
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