Härtefallkommission: PTA muss weiter bangen Maria Hendrischke, 12.07.2016 12:03 Uhr
Die PTA Karmen Nazaryan aus Magdeburg und ihre Familie stehen kurz vor der Abschiebung. Sie sollen in ihr Herkunftsland Armenien ausreisen. Der Fall wurde nun in der Härtefallkommission Sachsen-Anhalt beraten. Die Kommission kam für die einzelnen Familienmitglieder zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Nazaryan arbeitet seit 2013 als PTA in der Rats-Apotheke Magdeburg. Vor zwölf Jahren kam sie mit ihren Eltern und einem Bruder nach Deutschland; die Familie gilt als Vorzeigebeispiel für Integration. Doch eine Behördentäuschung steht einer Aufenthaltserlaubnis entgegen: Armenien gilt als sicheres Herkunftsland. Daher haben die Eltern bei der Einreise nach Deutschland ihr Geburtsland – den Iran – als Herkunftsland angegeben, um ihre Chancen auf Asyl zu erhöhen.
Der Fall sei kompliziert, sagt die Vorsitzende der Härtefallkommission, Monika Schwenke von der Caritas Magdeburg. Die Kommission hat geprüft, ob Ausschlussgründe gegen die Annahme als Härtefalle vorliegen. In der Verordnung wird als ein Ausschlussgrund genannt, wenn ein Ausländer „wiederholt oder gröblich gegen seine Mitwirkungspflichten verstoßen hat oder verstößt oder die Ausländerbehörde beharrlich über aufenthaltsrechtlich bedeutsame Umstände getäuscht hat“.
Dass die Eltern fälschlicherweise angegeben haben, aus dem Iran zu kommen, obwohl sie aus Armenien eingereist sind, ist laut Schwenke eine „problematische Identitätstäuschung“. Trotzdem hätten die Kommissionsmitglieder aufgrund der Integrationsbemühungen der Familie den Fall „sehr wertschätzend“ beraten.
Dabei seien die Mitglieder zu drei unterschiedlichen Ergebnissen für die Eltern, den Bruder und Nazaryan gekommen. „Im Falle von Frau Nazaryan haben wir in der Kommission für den Vorgang noch kein beratendes Ende gefunden“, sagt Schwenke. Der Fall der 28-jährigen PTA werde daher am 1. September erneut verhandelt. Zu den anderen Ergebnissen darf sie nichts sagen.
Die Kommission prüfe nun auch, welche Möglichkeiten der Familie im Rahmen des Aufenthaltsrechts abgesehen von der Anerkennung als Härtefall habe, um in Deutschland bleiben zu können. „Ein Weg wäre die kurzzeitige Ausreise – und die Wiedereinreise mit einem Arbeitsvisum“, sagt Schwenke.
Allerdings komme es darauf an, dass die Familie mitarbeite: „Sie müssen unter anderem bereit sein, alle notwendigen Schritte mit den zuständigen Behörden zu gehen“, sagt Schwenke. Antje Arndt vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt, die den Härtefallantrag in die Kommission eingebracht hat, soll nun mit den Nazaryans über ihre Bleibeperspektiven sprechen.