Inprozesskontrollen

Ab wann ist eine Rückwägung sinnvoll?

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Berlin -

Das richtige Wägemanagement in der Rezeptur ist für einen hohen Qualitätsstandard unerlässlich. Je geringer die Masse des abzuwiegenden Stoffes, desto größer der Verlust bei der Verarbeitung. Bei besonders geringen Mengen Wirkstoff sollte zusätzlich eine Rückwägung vorgenommen werden.

Bei Wirkstoffmengen unter 0,1 g, also unter 100 mg, ist eine Rückwägung sinnvoll. Je nach verwendeter Wägeunterlage können größere Mengen Pulver haften bleiben und letztendlich in der fertigen Rezeptur fehlen. Die Rückwägung gehört zu den Inprozesskontrollen. Hierdurch soll kontrolliert werden, ob die rezeptierte Menge Wirkstoff auch tatsächlich in der abgabefertigen Rezeptur gelandet ist.

Dadurch, dass Kartenblatt & Co. vor dem Abwiegen auf Null tariert werden, lässt sich der noch haftende Anteil Wirkstoff leicht auf der Waage ablesen. Wichtig: Der vorherige Wert sollte nicht in das Herstellungsprotokoll übernommen werden. Um die tatsächliche Wirkstoff-Einwaage zu dokumentieren, muss der Wägewert I (Ausgangsgewicht) minus dem Wägewert II (Gewicht der Rückwägung) gerechnet werden. Ist der Wert außerhalb der zugelassenen Grenzwerte, so muss Wirkstoff ergänzt werden.

Abgewogener Wirkstoff – Gewicht der Rückwägung = tatsächliche Menge Wirkstoff

Bei vielen NRF-Rezepturen wird eine Rückwägung empfohlen, so beispielweise bei Cortison-haltigen Dermatika. Die Vorschrift Hydrophile Triamcinolonacetonid-Creme 0,025 / 0,05 / 0,1 Prozent (NRF 11.38.) schreibt die Inprozesskontrolle der Rückwägung vor. Der angezeigte Wert darf für die Weiterverarbeitung nicht höher als 1,0 Prozent der Wirkstoffmasse sein. Bei einer 0,025-prozentigen Creme und einr Menge von 50 g bedeutet das, dass die Restmenge auf der Wägeunterlage 0,0001 g nicht überschreiten darf. Das Problem: Die letzte Kommastelle gilt bei den meisten Analysenwaagen in Rezepturen als ungenau. So geringe Werte können nicht von den verwendeten Waagen angezeigt werden. Die Überprüfung ist bei geringen Dosierungen und Mengen kaum mehr möglich. Streng genommen müsste die Rückwäägung zum Wert „0“ führen.

0,025 Prozent in 50 Gramm = 0,0125 Gramm / 100 = 0,000125 Gramm (entspricht 1 Prozent)

Um korrekte Wägeergebnisse erlangen zu können, sollte jeden Tag eine Überprüfung der Rezeptur- und Analysenwaage erfolgen. Hierzu gehört zum einen die Überprüfung des Standortes, denn wackelnde Waagen sind ein No-Go. Stehen nicht alle Füßchen der Waage auf der Arbeitsfläche, so schwankt das Gewicht. Die Libelle sollte jeden Morgen kontrolliert werden. Schnell kann es bei Aufräum- und Putzarbeiten am Abend dazu kommen, dass die Füßchen verstellt werden. Ebenfalls wichtig: Vor der ersten Einwaage sollte eine Wägung mittels Prüfgewicht erfolgen. Der ermittelte Wert kann zur Dokumentation in ein fortlaufendes Protokoll übertragen werden. Weicht das angegebene Gewicht vom tatsächlichen Gewicht des Prüfobjektes ab, so müssen Apotheker und PTA auf Fehlersuche gehen.

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