Für Verbraucher könnte sich ab April einiges ändern. Die elektronische Patientenakte (ePA) könnte nach der Testphase eingeführt werden und Frauen können früher eine Darmkrebsvorsorge in Anspruch nehmen. Neuerungen gibt es auch beim Elterngeld.
Der Test für die ePA läuft seit dem 15. Januar – bislang nur in drei Testregionen und rund 300 teilnehmenden Praxen. Diese Testphase wird aktuell nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ausgewertet. Fällt ein positives Urteil, könnte sie ab Ende April eingeführt werden.
In der ePA sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Mit der Einführung soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden. Jeder Kassenpatient soll die ePA nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums bekommen - es sei denn, er widerspricht.
Frauen haben früher einen Anspruch auf eine Darmkrebsvorsorge, eine sogenannte Früherkennungskoloskopie. Im Mindestabstand von zehn Jahren sind ab 50 Jahren zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung möglich. Für Männer war die Altersgrenze früher herabgesetzt worden, weil sie ein höheres Darmkrebsrisiko haben. Wer sich keiner Darmspiegelung unterziehen möchte, kann alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.
Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Alleinerziehende und Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.
Die Fahrzeugpapiere nicht mehr mitnehmen, sondern auf dem Smartphone zeigen: Im April beginnt ein Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein. Interessierte Autofahrer können ab Anfang des Monats eine App testen, die gemeinsam vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelt wurde.
Wer den Führerschein machen möchte, muss sich ab dem 1. April auf einen überarbeiteten Fragenkatalog einstellen. Einige Fragen wurden etwa aufgrund rechtlicher Änderungen gestrichen, andere wurden hinzugefügt – etwa zum Rechtsabbiegen, zu Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen oder zu bestimmten Verkehrsschildern.