Reformgesetz tritt in Kraft

Ab 1. Januar: Keine Aufsicht für erfahrene PTA

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Berlin -

Ab 1. Januar erhalten PTA in begrenztem Umfang erweiterte Kompetenzen: Ab einer gewissen Berufserfahrung fällt das Arbeiten unter Aufsicht weg. So sieht es das PTA-Reformgesetz vor, das vor zwei Jahren nach hitziger Debatte beschlossen wurde. Eine Vertretungsbefugnis wurde damals abgelehnt.

Obwohl die Länder eigentlich allen PTA eine Ausweitung der Kompetenzen und somit einen Wegfall der Aufsichtspflicht ermöglichen wollten, blieb es bei der grundsätzlichen Aufsichtspflicht der Approbierten über die PTA. Immerhin: Ab 1. Januar gibt es eine Ausweitung der Kompetenz und einen Wegfall der Aufsicht unter folgenden Voraussetzungen: Möglich ist dies, wenn die PTA bereits eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen kann und mindesten seit einem Jahr in der Apotheke angestellt ist sowie die staatliche Prüfung mit dem Gesamtergebnis „gut“ absolviert hat. Außerdem muss die PTA regelmäßige Fortbildungen vorweisen. PTA mit schlechterem Abschluss benötigen zwei Jahre Berufserfahrung mehr.

Ausnahmen von der Ausnahme

Die Ausweitung der Kompetenzen ist limitiert. Ausgenommen sind beispielsweise die Sterilherstellung, die Abgabe von Betäubungsmitteln oder teratogenen Stoffen sowie Einzelimporten. Ausgeschlossen ist außerdem die Vertretung des Apothekenleiters. Die Pflicht zur Aufsicht durch den Apothekenleiter kann nur entfallen, wenn er „sich im Rahmen einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit des pharmazeutisch-technischen Assistenten in seinem Verantwortungsbereich vergewissert hat, dass der pharmazeutisch-technische Assistent die pharmazeutischen Tätigkeiten ohne Beaufsichtigung zuverlässig ausführen kann“, heißt es im PTA-Reformgesetz.

Die Länder hatten sich für eine Verlängerung der PTA-Ausbildung auf mindestens drei Jahre mit einem Stundenumfang von mindestens 4200 Stunden ausgesprochen. Union und SPD im Bundestag konnten sich aber nicht auf eine Verlängerung der Ausbildungszeit verständigen. Als Kompromiss wurde stattdessen frühestens 2028 die PTA-Ausbildung erneut auf den Prüfstand kommen.

Ausbildung

Ein Schwerpunkt liegt künftig auf der Stärkung der Beratungskompetenz, da die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die fachgerechte Information der Patienten gegenüber der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werden entsprechend geändert. Die Vermittlung der pharmazeutisch technologischen Kompetenz soll dabei gewährleistet bleiben. Die Ausbildung nach der neuen Regelung soll ebenfalls zum 1. Januar beginnen. Wer seine PTA-Ausbildung vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes begonnen hat, wird diese nach bisherigen Vorschriften abschließen. Für den praktischen Teil hatte die Bundesapothekerkammer (BAK) im Sommer eine Richtlinie erarbeitet.

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