Fünf Tipps für Bildungsurlaub Carolin Bauer, 19.01.2016 11:42 Uhr
Neues Jahr, neue Vorsätze, neue Kenntnisse: PTA können sich einen Bildungsurlaub gönnen. In 14 Bundesländern haben Angestellte einen gesetzlichen Anspruch zur Auszeit. Allerdings müssen die jeweiligen Vorschriften berücksichtigt werden. Scheitern könnte die bezahlte Weiterbildung an der Größe des Teams. Fünf Tipps zum Thema Bildungsurlaub.
Tipp eins: Gesetzlicher Anspruch. PTA haben ein Recht auf Bildungsurlaub. Damit ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur beruflichen sowie politischen Weiterbildung und sogar zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten gemeint. Die Dauer variiert je nach Bundesland und ist auch von der regelmäßigen Wochenarbeitszeit abhängig. In den meisten Ländern beträgt der Anspruch für Vollzeitbeschäftigte fünf Tage pro Jahr. Im Saarland etwa sind es sechs Tage, allerdings muss dort der Lohn nur bis zu drei Tage fortgezahlt werden. In mehreren Ländern wie in Hamburg, Bremen und Brandenburg ist eine Dauer von zehn Tagen innerhalb von zwei Jahren festgeschrieben.
Den Anspruch auf Bildungszeit haben PTA nicht sofort. Er wird etwa in Baden-Württemberg erstmals nach zwölfmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses erworben. Wird eine PTA nach ihrem Pflichtpraktikum übernommen, zählen die sechs Monate bereits dazu. Auch diese Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland. In Berlin kann die Auszeit beispielsweise bereits nach sechs Monaten Beschäftigung angefordert werden. Keine gesetzliche Regelungen und damit keinen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt es in Bayern und Sachsen.
Tipp zwei: Zeitnah anmelden. Bildungsurlaub muss so früh wie möglich angemeldet werden. Denn wer zuerst kommt, hat die besten Chancen, seine Auszeit genehmigt zu bekommen. In der Regel muss der Antrag spätestens acht Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich angekündigt werden. Der Apotheker muss spätestens vier Wochen vor Beginn des Kurses antworten. Lehnt der Arbeitgeber ab, muss er dies schriftlich begründen.
Tipp drei: Ausnahme Kleinbetrieb. Ist das Team der Apotheke klein, wird es eng mit Bildungsurlaub. Denn gesetzlich gilt als dringender betrieblicher Grund für eine Ablehnung der Auszeit, wenn zum 1. Januar weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind. Ebenfalls eine Absage kassieren PTA, wenn 10 Prozent der Bildungszeit, die den Angestellten insgesamt zusteht, bereits am 1. Januar eines Jahres genommen oder bewilligt wurden.
Tipp vier: Arbeitsort zählt: Ausschlaggebend, ob Bildungsurlaub für einen einzelnen Arbeitnehmer in Frage kommt, ist nicht der Wohn-, sondern der Arbeitsort. Für eine PTA einer Berliner Apotheke, die jedoch in Brandenburg wohnt, gilt damit das Bildungsurlaubsgesetz der Hauptstadt.
Tipp fünf: Richtige Bildungseinrichtung wählen. Eine Auszeit wird in der Regel nur für anerkannte Kurse gewährt. Welche Veranstaltungen in Frage kommen, erfahren PTA über die Landesregierungen. Angestellte können etwa wählen, ob sie sich in Sprachen, im elektronischen Bereich, in ihrer Persönlichkeit und berufsspezifisch weiterbilden wollen. Die Kurse variieren von Büroorganisation und Zeitmanagement über Datenschutz und Coaching bis zu Stressbewältigung sowie Yoga und Shiatsu. In einzelnen Ländern werden nur Bildungsveranstaltungen gewährt, die an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden. Verlangt der Chef einen Nachweis über den Kurs, müssen PTA diesen liefern. Die Kursgebühren sowie gegebenenfalls Kosten für Anreise müssen PTA selbst tragen.