Fünf Tipps ...

... für Social Media

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Berlin -

Facebook und Konsorten gehören heute quasi zum guten Ton. Als unkompliziertes Kommunikationsmittel sind die Smartphone-Apps und Desktop-Anwendungen heute insbesondere unter jungen Menschen sehr beliebt und verzeichnen immer noch dramatisch wachsende Nutzerzahlen. Doch es gibt ein paar Details, die man als Anwender beachten sollte.

Tipp eins: Clever absagen. Manche Facebook-Nutzer möchten ihr Profil in dem sozialen Netzwerk ausschließlich privat nutzen. Daher freut sich nicht jeder über alle Freundschaftsanfragen, die im eigenen Postfach landen. Schwierig wird es vielleicht, wenn plötzlich der Chef oder die Kollegin eine Anfrage schickt. Was tun? Sagt man ab, könnte das zu Irritationen führen. Sagt man zu, ist die Privatsphäre gegebenenfalls gefährdet. Facebook bietet für solche Fälle die Möglichkeit an, die Kontakte in Listen zu verwalten. Für jede Liste können eigene Sichtbarkeitseinstellungen vergeben werden. So können beispielsweise Listen für Kollegen oder für enge Freunde, für Eltern oder Geschäftskontakte angelegt und mit eigenen Privatsphäreeinstellungen versehen werden. Postet man zukünftig einen Beitrag, kann die Sichtbarkeit individuelle für jedes Posting gesteuert und den einzelnen Listen zugewiesen werden.

Tipp zwei: Nicht lästern. Es gibt eine goldene Regel: Niemals lästern. Was für den alltäglichen Umgang mit den Mitmenschen gilt, gilt für die schriftliche Kommunikation in sozialen Netzwerken mindestens genau so. Kritisch wird es nämlich immer dann, wenn die Wutausbrüche nachweisbar werden. Und gerade Facebook & Co. sind dafür berüchtigt, dass die Wege, die vermeintlich private Pinnwand-Beiträge nehmen, unberechenbar und willkürlich sein können. So können gegebenenfalls auch Freunde die eigenen Postings auf ihrer Pinnwand teilen, so dass sie für deren Freunde sichtbar werden. So landet am Ende eine privat gemeinte Botschaft bei Menschen, die man noch nicht einmal kennt: Im schlimmsten Fall bei Kollegen, Kunden oder gar beim (zukünftigen) Chef.

Tipp drei: Keine Rx-Werbung. Soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum. So kann man für seine Äußerungen durchaus belangt werden, sobald es einen Konflikt mit dem Gesetz gibt. Was das Heilmittelwerbegesetz (HWG) betrifft, fällt das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel auf jeden Fall darunter. Dabei spielt es im Zweifel keine Rolle, ob die Aussagen als Privat- oder als Geschäftsperson getätigt werden: Sobald sie in der Öffentlichkeit landen, sind sie angreifbar. Deshalb am besten einfach keine missverständlichen Beiträge veröffentlichen!

Tipp vier: Vorsicht bei Krankschreibung. Nicht jede Krankschreibung erfordert den Aufenthalt im Bett. Manchmal tun es auch ein paar Tage Entspannung, Sonne tanken, durchatmen, Pause machen. Trotzdem sollte man sich gut überlegen, wie lückenlos man die arbeitsfreie Zeit auf Facebook dokumentiert. Nicht selten befinden sich Kollegen oder gar der Chef unter den Freunden, die die Beiträge sehen können – da macht sich schnell Misstrauen breit, wenn die Fotos zu sonnig oder die Beiträge zu gut gelaunt wirken. Deshalb: Erst denken, dann posten.

Tipp fünf: Networking nutzen. Facebook und Co. sind nicht nur etwas für den Zeitvertreib oder die persönliche Neugier. Die Plattformen können durchaus auch dem geschäftlichen Austausch dienen: So gibt es zahlreiche Gruppen und Seiten für PTA und Apotheker, innerhalb derer die Kollegen sich austauschen können. Lustige Begegnungen mit Kunden, Fragen zu Bestellabläufen, Lieferengpässen, Erfahrungen mit Lieferanten und anderen Anbietern – unter seinesgleichen hilft man sich.

Gleichzeitig kann Facebook aber auch Nutzen entfalten, wenn es um die direkte Kommunikation mit dem Kunden geht. Viele Apotheken haben inzwischen einen eigenen Facebook-Auftritt, der in vielen Fällen von der PTA gepflegt wird. Die Facebook-Seiten eignen sich, wenn eine Apotheke beispielsweise auf eine eigene Website verzichten möchte. Über die soziale Plattform kann ein Kommunikationskanal geschaffen werden, über den die Apotheke über Rabattaktionen, Öffnungszeiten, Notdienst oder Gewinnspiele informieren kann.

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