Wer in Berlin in der kommenden Zeit Restaurants, Bars & Co. besuchen will, der braucht einen digitalen Impfpass. Die Vorlage des gelben Impfheftes alleine reicht nicht mehr aus. Für die Apotheken in der Hauptstadt bedeutet das wohl, dass sie in den kommenden Tagen wieder vermehrt Kundendaten ins Portal eintragen werden.
Durch die 2G-Regel sollen Geimpfte und Genesene mehr Freiheiten bekommen. Für die Verantwortlichen der Betriebe soll die 2G-Regel „Erleichterungen von den Bestimmungen“ der zugehörigen Verordnung mit sich bringen. Getestete Personen erhalten keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Bars & Co. Wörtlich heißt es in der Siebten Verordnung zur Änderung der Dritten Sars-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
„Die 2G-Bedingung soll Verantwortlichen die Möglichkeit eröffnen, Einrichtungen, Betriebe, Veranstaltungen und ähnliche Unternehmungen nur für geimpfte und genesene Personen zugänglich zu machen und im Gegenzug Erleichterungen von den Bestimmungen dieser Verordnung zu erlangen.“
Die lässt aufhorchen. Denn der Nachweis der Geimpften und Genesenen muss digital verifizierbar sein. Im Klartext: Die Vorlage des gelben Impfpasses reicht laut Beschluss des Berliner Senats vom 21. September nicht mehr aus. Wer kein Smartphone besitzt, der kann den Ausdruck des digitalen Impfzertifikates vorzeigen.
Laut Verordnung ist der Betreiber dazu verpflichtet, den Nachweis auch zu scannen: „Beim Zutritt müssen die Nachweise digital verifiziert und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden“, heißt es in der Verordnung. In den kommenden Tagen könnte es somit zu einem erneuten Run auf die digitalen Impfpässe in Apotheken kommen.
Eine weitere Alternative: Die Immunkarte. Auf der Rückseite ist derselbe QR-Code abgebildet, wie auf dem digitalen Impfzertifikat. Somit kann die Immunkarte von allen in der EU verwendeten offiziellen Scan-Apps gelesen werden.
Die Verordnung regelt nicht nur, dass die Gäste geimpft oder genesen sein müssen, auch das Personal muss die 2G-Regel beachten.
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