Zyto-Ausschreibungen

Ersatzkassen jonglieren mit Zyto-Verträgen

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Berlin -

Die Restlaufzeit exklusiver Zytoverträge mit Apotheken beträgt nur noch wenige Monate. Der Gesetzgeber hat dem Modell ein Ende gesetzt und das mit der Versorgungssicherheit begründet. Jetzt suchen die Kassen andere Wege, um Geld zu sparen: Die Ersatzkassen wollen gemeinsam sogenannte Open-House-Verträge über sechs Wirkstoffe schließen, bei denen jeder Hersteller zu vorgegebenen Konditionen mitmachen kann. Exklusivverträge mit Herstellern sollen folgen. Doch zunächst wollen die Ersatzkassen ihre Zytoverträge mit Apotheken bis zum Ende aussitzen.

Für die Open-House-Verträge haben sich die Techniker Krankenkasse (TK), die Barmer, die DAK-Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die HEK – Hanseatische Krankenkasse und die Handelskrankenkasse (HKK) zusammengeschlossen. Die Ersatzkassen wollen „mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern“ Rabattverträge über verschiedene Wirkstoffe und -kombinationen schließen. Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Den Herstellern wird entsprechend keine Exklusivität zugesichert.

Die Verträge könnten schon am 15. April starten, sie enden spätestens Ende April 2019, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Kassen suchen Partner für die Wirkstoffe Docetaxel, Irinotecan (Wirkstärke: 20 mg/ml), Oxaliplatin, Paclitaxel (Wirkstärke: 6 mg/ml) und Pemetrexed.

Die Verträge dienen den Kassen zufolge der Überbrückung bis zum Inkrafttreten exklusiver Rabattverträge mit den Herstellern. „Die beteiligten Krankenkassen behalten sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Zytostatika-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden“, heißt es in der Bekanntmachung der Kassen.

Allerdings haben Barmer, TK und KKH kurz vor dem Verbot exklusiver Verträge mit Apotheken noch ihr Ausschreibung über die Bühne gebracht und die Zuschläge erteilt. Die Verträge sollen einem Barmer-Sprecher zufolge wie geplant im Mai starten und bis zum Ende der Übergangsfrist laufen. Da die bietenden Apotheker ihren Einkauf frei kalkuliert haben, können sie jetzt nicht zum Bezug von Herstellern verpflichtet werden. Ein Sprecher der für die Open-House-Verträge zuständigen TK erklärte auf Nachfrage: „Die Herstellerverträge ruhen bis zum Ende der Exklusivverträge.“

Deren Start hatte die in diesem Fall zuständige Barmer dem Vernehmen nach zuletzt noch einmal forciert. Die Verträge mussten rasch abgeschlossen werden, denn am vergangenen Freitag hat der Bundesrat das AM-VSG durchgewinkt – und damit das Verbot exklusiver Zytoverträge durchgewinkt.

Dass die Kassen überhaupt noch auf den Abschluss gedrängt haben, hat ihnen auch in der Politik Kritik eingebracht. Denn damit müssen sich die onkologischen Praxen, die beteiligten Apotheken und indirekt die betroffenen Krebspatienten gegebenenfalls mehrfach umstellen. Die Zytoverträge der DAK zusammen mit dem Kassendienstleister GWQ waren Ende 2016 gestartet.

Der Vorsitzende des Verbandes der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA), Dr. Klaus Peterseim, kritisier die Ersatzkassen für ihre Exklusivverträge: „Die wollen noch schnell ein weiteres Versorgungschaos.“ Der VZA will eine verbindliche Klarstellung, ob das freie Apothekenwahlrecht für alle Versicherten mit dem Inkrafttreten des Gesetzes, also voraussichtlich noch in diesem Monat, gelten wird oder erst mit Ablauf der dreimonatigen Übergangsfrist, die das Ende aller Exklusivverträge bedeutet.

Bei den Ersatzkassen wird es auch die Open-House-Verträge jedenfalls nur auf Abruf geben: Schließen die Kassen Exklusivverträge mit Herstellern, werden die Open-House-Verträge gekündigt. Die Ersatzkassen geben ein Zeitfenster bis zum Start neuer Verträge von in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der Ausschreibung an. Die Hersteller sollten also regelmäßig auf die entsprechende Plattform nachsehen, ob schon Exklusivverträge ausgeschrieben werden.

Zu den Open-House-Zytostatika-Verträgen müssen die Hersteller ihren Beitritt nur erklären. Eine Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen reicht offenbar für einen Vertragsschluss aus.

Für die Verträge haben sich die Techniker Krankenkasse (TK), die Barmer, die DAK-Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die HEK – Hanseatische Krankenkasse und die Handelskrankenkasse (HKK) zusammengeschlossen. Die Ersatzkassen wollen „mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern“ Rabattverträge über verschiedene Wirkstoffe und -kombinationen schließen. Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Den Herstellern wird entsprechend keine Exklusivität zugesichert.

Die Verträge können schon am 15. April starten und enden spätestens am Ende April 2019, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt zum Open-house-Zytostatika Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Kassen suchen Partner für die Wirkstoffe Docetaxel, Irinotecan (Wirkstärke: 20 mg/ml), Oxaliplatin, Paclitaxel (Wirkstärke: 6 mg/ml) und Pemetrexed.

Die Verträge dienen den Kassen zufolge grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen und dem Inkrafttreten exklusiver Rabattverträge mit den Herstellern. „Die beteiligten Krankenkassen behalten sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Zytostatika-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden“, heißt es in der Bekanntmachung der Kassen.

Haben die Kassen dann Exklusivpartner, werden die die Open-House-Verträge gekündigt. Die Ersatzkassen geben ein Zeitfenster bis zum Start neuer Verträge von in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der Ausschreibung an. Die Hersteller sollten also regelmäßig auf die entsprechende Plattform nachsehen, ob schon Exklusivverträge ausgeschrieben werden.

Zu den Open-House-Zytostatika-Verträgen müssen die Hersteller ihren Beitritt nur erklären. Eine Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen reicht offenbar für einen Vertragsschluss aus. Die TK führt das Verfhren federführend für die anderen Kassen.

Barmer, TK und KKH hatten kurz vor dem Verbot exklusiver Verträge mit Apotheken noch ihr Ausschreibung über die Bühne gebracht und die Zuschläge erteilt. Dass die Verträge damit nur etwa zwei Monate laufen werden, hat den Kassen Kritik eingebracht. Denn damit müssen sich die onkologischen Praxen, die beteiligten Apotheken und indirekt die betroffenen Krebspatienten gegebenenfalls mehrfach umstellen. Die Zytoverträge der DAK zusammen mit dem Kassendienstleister GWQ waren Ende 2016 gestartet.

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