Der Prozess gegen einen niedersächsischen Apotheker wegen des Vertriebs von nicht zugelassenen Zytostatika ist erneut unterbrochen worden. Kurz nach Beginn der Verhandlung vor dem Landgericht Braunschweig stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag und äußerte damit Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des zuständigen Richters. Derzeit wird über den Antrag noch beraten.
Der Apotheker soll mit nicht zugelassenen Zytostatika aus dem Ausland gehandelt haben. Ihm wird vorgeworfen, die Krankenkassen mit rund 2500 eingereichten falschen Rezepten um mehr als 1,6 Millionen Euro betrogen zu haben. Die Medikamente soll er zwischen 2002 und 2007 abgerechnet haben.
Der 53-Jährige steht wegen Betrugs, Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) und Patentverletzung vor Gericht. Er hat die Vorwürfe bislang bestritten. Die Verhandlung war vor knapp einem Jahr unterbrochen worden, da der Apotheker erkrankt gewesen war.
Dem Apotheker ist laut Anklage bewusst gewesen, dass er gegenüber den Kassen nur berechtigt war, Arzneimittel abzurechnen, die in der Lauer-Taxe aufgeführt beziehungsweise in Deutschland zugelassen und legal importiert sind. Es gebe allerdings keine Hinweise darauf, dass die Präparate in ihrer Wirkungsweise von den zugelassenen Arzneimitteln abwichen und gesundheitliche Schäden bei den betroffenen Patienten hervorriefen.
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