Kleine Anfrage

Zyto-Skandal: Die Linke will Auskunft

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Berlin -

Bisher hat sich die Bundespolitik aus dem Bottroper Zyto-Skandal herausgehalten und die politische Verantwortung stets an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verwiesen. Jetzt muss sich die Regierung trotzdem damit befassen. Die Fraktion Die Linke hat eine kleine Anfrage gestellt. Darin verlangt sie Auskunft über die Zuständigkeiten für die Kontrolle. Die Antworten werden vermutlich kurz ausfallen und auf die Kontrollbehörden der Länder verweisen.

Mitgewirkt am 13-Fragen-Katalog hat auch Apothekerin Sylvia Gabelmann, die für die Linksfraktion im neuen Gesundheitsausschuss sitzt und vermutlich den noch vakanten Posten der gesundheitspolitischen Sprecherin übernehmen wird. Im Namen der Bundesregierung beantwortet Fragen zu Gesundheitsthemen normalerweise das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Bis zur Übernahme der Amtsgeschäfte einer neuen Regierung halten sich die Ressorts mit politischen Wertungen jedoch zurück.

Die Linksfraktion will vor allem wissen, wer die Zytostatika herstellenden Apotheken auf Einhaltung von Apothekenvorschriften kontrolliert und bittet um eine Übersicht der Zuständigkeiten in den Bundesländern. Auskunft möchte die Linke auch über den Gegenstand der Kontrollen: Hygienevorschriften, Reinraumvorschriften, Personalvorschriften, über die Qualität von Rezepturen inklusive Wirkstoffgehalt und sonstige Bestandteile der Qualitätssicherung. „Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland befugt, die Plausibilität von Einkäufen und Abrechnungen von Zyto-Apotheken zu überprüfen“, fragen die Abgeordneten.

In Erfahrung bringen will die Linksfraktion zudem, in welchem Umfang solche Überprüfungen durchgeführt werden und ob es auch unangemeldete Kontrollen in Zyto-Apotheken und Kontrollen der hergestellten parenteralen Rezepturen gibt. „In welchem Umfang wird nach Kenntnis der Bundesregierung überprüft, inwieweit sich die Zahl der in der Parenteralia-Herstellung arbeitenden Beschäftigten und die abgerechneten Zubereitungen in einem plausiblen Verhältnis zueinander stehen“, lautet eine dieser Fragen. Des Weiteren Fragen die Abgeordneten nach dem Qualitätsmanagementsystem (QMS) in Zyto-Apotheken.

Da der Bottroper Zyto-Skandal durch zwei ehemalige Mitarbeiter des angeklagten Apothekers aufgeflogen ist, will die Linksfraktion wissen, wie die Bundesregierung zum Thema „Whistleblowing“ steht und ob sie anerkenne, dass das Hinweisgeben von illegalen Praktiken dem öffentlichen Interesse diene und daher gesetzlich schutzwürdig sei.

Vor dem Landgericht Essen ist der Bottroper Apotheker Peter S. angeklagt, jahrelang bei der Zyto-Herstellung gepanscht zu haben. Mehr als 1000 Krebspatienten sollen von einem Apotheker aus Bottrop zu gering dosierte Medikamente bekommen haben. Mit den Krankenkassen abgerechnet haben soll der 47-Jährige aber die angeordnete Dosierung. Die Staatsanwaltschaft Essen hat Anklage erhoben.

Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft soll der 47 Jahre alte Apotheker bei mehr als 50.000 Infusionen die Wirkstoffe zu gering dosiert haben. Die Zahl der betroffenen Patienten soll im unteren vierstelligen Bereich liegen. Anfang Juli hatte die Stadt Bottrop eine Liste mit 49 Wirkstoffen veröffentlicht, für die eine Unterdosierung in den Infusionen angenommen wird. Nach Überzeugung der Ermittler wurde die Qualität der Präparate „gravierend gemindert oder völlig aufgehoben“. Mit dieser Masche soll der Apotheker den Ermittlungen zufolge die Krankenkassen um 2,5 Millionen Euro betrogen haben. Bei der Herstellung soll er zudem Hygieneregeln missachtet haben.

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