AMG-Novelle

Zyto-Hersteller kämpfen um Honorar Désirée Kietzmann, 05.05.2009 15:34 Uhr

Berlin - 

Bei der morgigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags wird es auch um die Herstellung von parenteralen Zubereitungen gehen. Schenkt man den Stellungsnahmen der betroffenen Verbände Glauben, könnte die Versorgung mit onkologischen Rezepturen künftig gefährdet sein. Sowohl die öffentlichen Apotheken mit Zytostatikaherstellung, als auch Krankenhausapotheken prophezeien, dass die vorgesehenen Änderungen zur Vergütung die Rezepturherstellung unwirtschaftlich und damit unattraktiv machen.

Der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheken (VZA) kritisiert insbesondere die geplante Regelung, nach der „die tatsächlich vereinbarten Einkaufspreise“ für Fertigarzneimittel in Zubereitungen zu berechnen sind. Sie gilt, wenn wenn es keine Preisvereinbarung laut Hilfstaxe zwischen dem Deutschen Apothekerverband und den Krankenkassen gibt.

Dies bedeute, dass „die öffentlichen Apotheken parenterale Zubereitungen ohne Vergütung herstellen müssten“, heißt es in der VZA-Stellungsnahme. Arbeitspreise für die Herstellung wären wegen der Nichtgeltung der Hilfstaxe nicht geregelt, so der Verband. Dieser Interpretation schließt sich auch der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) an: „Die Apotheke kann nicht verpflichtet werden, teilweise höchst aufwendig hergestellte Zubereitungen ohne jegliches Honorar lediglich zum Einkaufspreis ihrer Fertigarzneimittelbestandteile weiterzureichen.“

Laut Einschätzung des VZA würde die Regelung dazu führen, „dass die öffentlichen Apotheken die Herstellung parenteraler Zubereitungen binnen kurzer Zeit aufgäben“. Da der Passus für Klinikapotheken nicht gilt, sieht der VZA eine „eklatante Ungleichbehandlung“.

Doch auch der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) befürchtet eine Verschlechterung in der Zytostatikaversorgung: Die Kritik richtet sich vor allem gegen die geplante Nachweispflicht über Bezugsquellen und vereinbarte Einkaufspreise. Beides gilt auch für Klinikapotheken: „Der ADKA sieht die Verhandlungsposition der Krankenkasse gegenüber den Kliniken in 'unerträglicher Weise' gestärkt“. Der ADKA weiter: „Der Anreiz, Bestpreise zu erzielen, würde erheblich gemindert.“ Es zeichne sich jetzt schon ab, dass viele Kiniken ihre onkologischen Ambulanzen bei der vorgesehenen Erstattung der Einkaufspreise „nicht weiter führen können und werden“, so der ADKA.

Auch der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) lehnt „das Zugriffsrecht auf Geschäftsgeheimnisse von pharmazeutischen Unternehmen als unangemessen“ ab. Die Neuregelung verleihe den Kassen eine „Überwachungs- und Kontrollfunktion“, die weit über den sozialgesetzlichen Auftrag hinausginge. Der AOK-Bundesverband begrüßte hingegen, dass die Regelung die Transparenz steigere.

Dass der Herstellerrabatts auch für Fertigarzneimittel gelten soll, die in Rezepturen verwendet werden, stört die Mehrzahl der Verbände dagegen nicht. Die Vorschrift, nach der die Apotheken bei parenteralen Rezepturen die Pharmazentralnummern (PZN) angeben sollen, wird jedoch als nicht umsetzbar kritisiert.

Das Rezeptformular „Muster 16“ genüge den Anforderungen nicht, da es nur maximal vier Zeilen hat. Zytostatikarezepturen setzen sich den Angaben zufolge jedoch häufig aus zahlreichen Bestandteilen zusammen. Zudem können Teilmengen nicht ausgewiesen werden. Während VZA und BVKA die Streichung der Vorschrift fordern, weist die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände darauf hin, dass die technische Umsetzung mindestens sechs Monate beträgt.

Die Krankenkassen und die Apotheken sollen künftig nicht nur Verträge für Zytostatika, sondern generell für „parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie“ schließen können. Der VZA spricht sich dafür aus, die Beschränkung fallen zu lassen und die Vertragsschlusskompetenz auf alle in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln zu erweitern. Die Deutsche Rheumaliga weist darauf hin, dass Zytostatika auch in der Rheumatologie eingesetzt werden und fordert deshalb die Regelung auf den Einsatz in der Onkologie und Rheumatologie auszuweiten.