AMG-Novelle

Zyto-Apotheker grübeln über 110 Euro

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Berlin -

Am Freitag hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Entwurf eines „Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) vorgestellt. Darin enthalten sind gravierende Änderungen für die Herstellung von Zytostatika. Doch bisher haben sich weder der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) noch der Deutsche Apothekerverband (DAV) zu den Auswirkungen geäußert.

Der VZA tut sich offenbar schwer mit einer Bewertung der Auswirkungen des GSAV auf die Zytostatika herstellenden Apotheken. Seit der Vorlage des Entwurfs brüten die Experten über die Interpretation des Werkes: Wie verhält sich das GSAV zum erst kürzlich erzielten Kompromiss über die Hilfstaxe? Wie sieht es mit den teuren Verwürfen aus? Und wer trägt das Risiko für Schäden bei der Verarbeitung der teuren Wirkstoffe? Und wie werden die Klinikapotheken behandelt? Eine Einschätzung liegt noch nicht vor.

Nach Spahns Plänen soll für die Zubereitung von Sterilrezepturen künftig ein fester Arbeitspreis von 110 Euro abgerechnet werden können. Das ist eine deutliche Erhöhung, bisher liegt der Betrag je nach Produktgruppe etwa bei 81 Euro (Zytostatika) oder 71 Euro (Antikörper). Allerdings sollen die Kassen anstelle des Listenpreises abzüglich Abschlag künftig nur noch den tatsächlichen Einkaufspreis bezahlen. Geplant sind in diesem Zusammenhang einheitliche regionale Rabattverträge für alle Kassen. Mehrausgaben von rund 120 Millionen stehen laut BMG Einsparungen von rund 300 Millionen Euro gegenüber. Demnach könnten im Bereich der Sterilherstellung die Kassen um 180 Millionen Euro entlastet werden – die an anderer Stelle eingesetzt werden könnten.

Für die Gesundheitspolitiker der Koalition ist Spahns Zyto-Vorstoß keine Überraschung. Schon bei der Impfstoff-Regelung habe sich abgezeichnet, dass das BMG die Apotheker aus den Preisverhandlungen ziehen wolle, heißt es dort. Das gelte jetzt auch für die Zyto-Apotheken. Preisverhandlungen seien Sache der Selbstverwaltung, sprich der Krankenkassen mit den Herstellern. Bislang wisse niemand, welche Marge bei den Apotheken hängen bleibe. Jetzt gebe es eine klare Trennung.

Über das Thema Verwürfe werde man sicher im Zuge der Gesetzesberatung noch diskutieren. Aber grundsätzlich sei das auch eine Frage der Effizienz in den Apotheken, heißt es aus der Politik. Das gelte übertragen auch für das Haftungsrisiko der Apotheker beim Handling teurer Wirkstoffe. Nach Inkrafttreten des GSAV erhielten die Zyto-Apotheken ausschließlich 110 Euro Arbeitspreis. Das sei auskömmlich bemessen.

Von den Pharmaverbänden gibt es bereits erste Stellungnahmen: Nach dem BPI hat auch der BAH reagiert und „durchaus gute Ansätze“ gefunden. Doch manche darin enthaltenen Maßnahmen trügen gerade nicht zu einer höheren Patientensicherheit bei. Andere wichtige Maßnahmen fehlten. „Dass die Koordinierungsfunktion und Rückrufkompetenz der Bundesoberbehörden, also des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI), gestärkt werden sollen, begrüßen wir. Dadurch lassen sich unter anderem Rückrufe effektiver durchführen und etwaige Engpässe vermeiden“, kommentiert Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Weiser.

„Leider fehlen weitergehende Maßnahmen, um die Gefahr von Versorgungsengpässen zu verringern, wie etwa eine gesetzliche Vorgabe, dass Krankenkassen mit mindestens drei Herstellern Rabattverträge abschließen müssen“, so Weiser. Kritisch sieht Weiser zudem das Vorhaben, den Austausch von Biosimilars zu forcieren: „Biologische Arzneimittel sind um ein Vielfaches komplexer als chemisch definierte. Zur Arzneimitteltherapiesicherheit gehört, dass Nebenwirkungsmeldungen eindeutig identifizierbar und zurückzuverfolgen sind. Das muss Vorrang vor allen Sparmaßnahmen haben. Eine Substitution, ohne dass der behandelnde Arzt eine solche angeordnet hat, gefährdet die Patientensicherheit.“

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