Ab 27. Dezember 2023

Zyto-Apotheken sollen Vorräte anlegen

, Uhr
Berlin -

Nicht nur der Großhandel und Krankenhausapotheken müssen Reserven anlegen. Auch für Zyto-Apotheken gelten verbindliche Bevorratungspflichten für Arzneimittel, und zwar ab dem 27. Dezember. Grundlage ist das Lieferengpassgesetz, das eine Änderung in § 15 Apothekenbetriebsordnung mit sich bringt.

Herstellern ist für rabattierte Arzneimittel eine sechsmonatige Lagerhaltung vorgeschrieben. So soll kurzfristigen Lieferengpässen vorgebeugt, eine akut gestiegene Nachfrage ausgeglichen und die Versorgung sichergestellt werden. Zumindest in der Theorie. Zudem soll der Großhandel die Bevorratung mit Kinderarzneimitteln auf vier Wochen. Aber wie, wenn keine Ware zu bekommen ist.

Ab dem 27. Dezember sind auch Krankenhaus- und krankenhausversorgende Apotheken in der Pflicht, die Vorräte bei besonders wichtigen Arzneimitteln wie beispielsweise Parenteralia und Antibiotika zur intensivmedizinischen Versorgung aufstocken.

Zyto-Apotheken in der Pflicht

Aber auch Zyto-Apotheken müssen Vorräte anlegen. „Wenn bei Krebsarzneimitteln ein Engpass absehbar wird, gilt diese Regel auch für Apotheken, die anwendungsfertige Zubereitungen herstellen“, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium.

In § 15 Apothekenbetriebsordnung heißt es: „Abweichend von Satz 1 hat der Apothekenleiter Arzneimittel, die in einer Bekanntmachung […] als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden und aus denen in seiner Apotheke anwendungsfertige Zytostatikazubereitungen hergestellt werden, in einer Menge vorrätig zu halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für vier Wochen entspricht. Die Verpflichtung […] besteht ab dem Zeitpunkt, zu dem seit der Bekanntmachung der Einstufung des jeweiligen Arzneimittels fünf Monate vergangen sind.“

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Versicherer weist Diskriminierung zurück
Concordia: Bevorzugen keine Versandapotheken
Mehr aus Ressort
Ärztepräsident zeigte sich offen
BMG lehnt „Teilzeit-Krankschreibungen“ ab
Zeitfresser bei der Abgabe
Engpasszuschlag im Apothekenhonorar
Cannabis Social Club Ganderkesee
Anbauverein: Erste legale Cannabis-Abgabe

APOTHEKE ADHOC Debatte