Der Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses wird durch die geplante Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nach Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht verschlechtert. "Das Zeugnisverweigerungsrecht des Arztes bleibt uneingeschränkt erhalten", schreibt Zypries in einem Beitrag für das "Deutsche Ärzteblatt". Auch die Verbote, Krankenunterlagen zu beschlagnahmen oder Arztpraxen akustisch zu überwachen, blieben bestehen.
Die Bundesärztekammer hatte gemeinsam mit dem Bundesverband Freier Berufe, der Bundeszahnärztekammer, dem Deutschen Anwaltverein und dem Deutschen Journalistenverband kritisiert, dass bei der geplanten Differenzierung des Zeugnisverweigerungsrechts Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete besser gestellt werden sollten als Ärzte, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte und Journalisten.
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