Einhaltung des Impfabstandes

Zweitimpfungen: Keine Prüfpflicht für Apotheken

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Berlin -

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt aktuell einen Impfabstand von sechs Wochen bei Biontech und Moderna. Bei AstraZeneca sind es zwölf Wochen. Für Comirnaty stehen also bald die ersten Zweitimpfungen in den Praxen an. Durch eine gesonderte Bund-PZN sollen die tatsächlich für die Komplettierung eines Impfregimes benötigten Dosen kenntlich gemacht werden. Ob der jeweilige Arzt/die jeweilige Ärztin auch tatsächlich die passende Menge zur Bestellung vor fünf Wochen tätigt, muss durch die Apotheke nicht geprüft werden.

Bei den Ärzt:innen stehen die ersten Zweitimpfungen an. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informierte ihre Mitglieder bereits über das Bestellprozedere. Zunächst war nicht geklärt, wie die Erst- von den definitiv benötigten Zweitdosen unterschieden werden sollten. Nun erhält Comirnaty eine zweite Bund-PZN. Der Arzt verordnet die benötigten Mengen weiterhin dosisbezogen. Die Erst- und Zweitimpfungen werden hierbei auf separaten Muster-16-Formularen verordnet. Für die Apotheke bedeutet das, dass jeder Arzt zwei Rezepte ausstellen kann. Die beiden Bund-PZN lauten:

  • Comirnaty-Erstimpfung: PZN 17377588
  • Comirnaty-Zweitimpfung: PZN 17436138

Überprüfen, ob die Anzahl georderter Zweitdosen sich mit den Zahlen von vor fünf Wochen deckt, muss die Apotheke nicht. Die Apotheke löst die Bestellung wieder in einem Auftrag je Arzt/je Ärztin aus. Somit kann ein Auftrag bis zu drei Positionen enthalten: die Erst- und Zweitimpfungen mit Comirnaty und die Anzahl Vaxevria-Vials.

Als maximale Bestellmenge für die Kalenderwoche 19 empfiehlt die KBV bei Comirnaty maximal sechs Vials, entsprechend 36 Dosen. Wichtig: Hier sind alle Dosen inbegriffen. Die für Erstimpfungen zur Verfügung stehenden Dosen ergeben sich nach Abzug der benötigten Dosen für die Zweitimpfungen. Für die Erstimpfungen besteht keine Liefergarantie.

 

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