Generikaaustausch

Zweite Baustelle: Packungsgrößen Alexander Müller, 10.08.2009 10:54 Uhr

Berlin - 

Die AOK streitet derzeit heftig mit den Herstellern über die Austauschfähigkeit von Generika mit nicht identischen Indikationsbereichen. Ein anderes Problem geht in der Diskussion unter: Auch unterschiedliche Packungsgrößen können eine Substitution verhindern. Die AOK kämpft an mehreren Fronten, damit ihre Rabattverträge nicht unterlaufen werden. Unterstützung erhält die Kasse von Herstellern, die bei der Ausschreibung Zuschläge erhalten haben, jetzt aber auf ihrer Ware sitzen bleiben.

Zu den Leidtragenden der Austauschdebatte gehört die Firma KSK. Weil sie Rabattverträge über Omeprazol-Präparate mit 15, 28, 56 und 98 Stück abgeschlossen hat, können Packungen mit den Stückzahlen 30, 50, 60 und 100 Kapseln laut Rahmenvertrag nicht substituiert werden. Verschreibt der Arzt nicht ausdrücklich die kleineren Packungen, entgeht KSK der Absatz, der AOK der Rabatt.

KSK-Geschäftsführer Peter Krcmar spricht auf Seiten der Kasse von möglichen Ausfällen von mehr als 100 Millionen Euro während der Laufzeit der Verträge. Auch ihm selbst droht hoher wirtschaftlicher Schaden, da derzeit nur die handelsübliche und rabattierte 15er-Packung im vorgesehenen Maßstab verkauft wird.

Zwar hat KSK im März auch die größeren Packungen in den Handel gebracht, für die gilt aber wiederum der Rabattvertrag nicht. Der Hersteller hatte daraufhin gemeinsam mit der Kasse versucht, den Vertrag im Zuge einer Nachverhandlung zu erweitern. Die Apotheker hätten demnach die größeren Stückzahlen abgeben dürfen, die AOK hätte einen Rabatt in gleicher Höhe kassiert und KSK wäre sein Omeprazol losgeworden, das sich laut Krcmar seit Juni in den Lagerhallen stapelt.

Doch die Konkurrenz konnte die Vergabekammer des Bundes davon überzeugen, dass eine Umstellung der geschlossenen Verträge für die unterlegenen Bieter ungerecht wäre - und die AOK ließ die Finger davon.

Seitdem hofft Krcmar auf eine Einigung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband. In den aktuellen Verhandlungen zum Rahmenvertrag könnte eine weite Auslegung des Begriffs „gleiche Packungsgröße“ - etwa über eine prozentuale Abweichung der Stückzahlen von 5 bis 10 Prozent - vereinbart werden. Doch dem Vernehmen nach haben DAV und Kassen die Problematik in der jüngsten Verhandlungsrunde gar nicht behandelt.