Politikerkarrieren

Zwangspause für Ex-Minister beschlossen

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Berlin -

Wenn Regierungsmitglieder einen Job in der Wirtschaft annehmen, hat das oft ein „Geschmäckle“ – doch verboten war es bislang nicht. In Zukunft gibt es jedoch für fragwürdige Seitenwechsel zumindest eine Karenzzeit.

Beim Wechsel in die Wirtschaft droht Regierungsmitgliedern künftig eine Sperrzeit von bis zu 18 Monaten. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz. Wenn Kabinettsmitglieder einen Posten in der Wirtschaft annehmen wollen, müssen sie das der Bundesregierung in Zukunft schriftlich mitteilen.

Falls eine Prüfung des Falls problematische Überschneidungen mit dem bisherigen Aufgabengebiet des Ministers oder Staatssekretärs ergibt, kann ihm für den Jobwechsel eine Karenzzeit von einem Jahr auferlegt werden. In Ausnahmefällen kann die Sperrzeit sogar 18 Monate dauern. Kritikern geht die Reform allerdings nicht weit genug.

Durch die Neuregelung soll der Eindruck vermieden werden, dass Regierungsmitglieder bei ihren Entscheidungen bereits die Interessen des künftigen Arbeitgebers im Blick haben. „Bereits der bloße Anschein einer voreingenommenen Amtsführung mit Blick auf spätere Karriereaussichten soll verhindert werden“, erklärte Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU).

Mehrere umstrittene Wechsel hatten in den vergangenen Jahren die Debatte befeuert. So hatte der frühere Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) beim Versicherungskonzern Allianz angeheuert, Ex-Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) war zur Deutschen Bahn gewechselt.

Die Reform betrifft nicht nur aktuelle, sondern auch ehemalige Regierungsmitglieder bis zu 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Über eine mögliche Karenzzeit entscheidet die Regierung auf Empfehlung eines Beratungsgremiums, das mit drei anerkannten Persönlichkeiten besetzt werden soll.

Kritiker fordern eine weitergehende Regelung. So wollen etwa die Anti-Korruptions-Organisationen Lobby Control und Transparency International eine Karenzzeit von drei Jahren. Die Grünen möchten zumindest 18 Monate – nicht nur in Sonderfällen, sondern immer. Krings warnte hingegen, mit starren und zu langen Fristen lasse man außer Acht, dass es sich bei politischen Ämtern um Aufgabenübertragungen auf Zeit handele.

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