Zuzahlungen

Bundesregierung: Nur noch 3663 befreite Arzneimittel

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Berlin -

Die Zuzahlungen der gut 71 Millionen Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen sind seit der Abschaffung der Praxisgebühr vor vier Jahren deutlich gestiegen. Schlugen 2013 erst 3,6 Milliarden Euro für Zuzahlungen für Arzneimittel, Krankenhausbehandlungen und sonstige Leistungen zu Buche, waren es im vergangenen Jahr mit knapp vier Milliarden Euro schon fast 330 Millionen Euro mehr. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, aus der die Rheinische Post zitiert.

Demnach zahlte jeder Krankenversicherte 2016 im Schnitt 55,41 Euro hinzu, fast vier Euro mehr als 2013. Dies entspreche einem monatlichen Betrag von durchschnittlich 4,52 Euro. Bis 2012 waren die Zuzahlungen insgesamt noch um 1,5 Milliarden höher, weil die Versicherten bis dahin auch für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen zehn Euro Praxisgebühr pro Quartal entrichten mussten. Diese war Anfang 2013 abgeschafft worden.

Die Zuzahlungen für Arznei- und Hilfsmittel begründet die Bundesregierung so: „Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen sollen neben ihrem Finanzierungsbeitrag zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Überforderung das Bewusstsein für die Kosten medizinischer Leistungen und die Eigenverantwortung der Versicherten stärken.“

Zahlten die Versicherten für Arzneimittel 2013 noch insgesamt zwei Milliarden Euro hinzu, waren es im vergangenen Jahr knapp 2,2 Milliarden Euro. Auch die Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel kletterten von 670 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 790 Millionen Euro 2016. Das derzeit erhobene Zuzahlungsvolumen entspricht laut Bundesregierung rund 0,3 Beitragssatzpunkten.

Bezogen auf ein monatliches Bruttoeinkommen von 1000 Euro, 2000 Euro, 3000 Euro und 4000 Euro ergebe sich eine Kostenbelastung von monatlich drei, sechs, neun und zwölf Euro durch Zuzahlungen. Dabei ist die Zahl der zuzahlungsbefreiten Versicherten deutlich rückläufig. Waren 2011 noch rund 7,2 Millionen Versicherte von Zuzahlungen befreit, galt dies 2016 nur noch für 5,6 Millionen Personen.

Die Gründe dafür liegen in der hohen Beschäftigung und höheren Durchschnittseinkommen. Dadurch erfüllen aktuell weniger Menschen die Voraussetzung für eine Zuzahlungsbefreiung. Die Zahl der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel ist dem Papier zufolge 2010 bis 2015 drastisch von 12.436 auf nur noch 3664 gesunken.

„Die steigende Belastung durch Zuzahlungen wird für immer mehr Menschen zu einem echten Problem“, sagte Linken-Politiker Harald Weinberg der Rheinischen Post. „Gute Versorgung darf nicht vom eigenen Geldbeutel abhängen.“ Die Zuzahlungen gehörten abgeschafft.

Im Allgemeinen müssen Patienten bei Arzneimitteln mindestens 5 und maximal 10 Euro bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln zuzahlen. Für Präparate zwischen 50 und 100 Euro zahlen die Versicherten 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises. Einige Medikamente sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, jedoch gibt es Unterschiede für die Versicherten der einzelnen Krankenkassen.

Der GKV-Spitzenverband kann auf der Grundlage des Arzneimittelversorgungs- und Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) besonders günstige Medikamente von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreien. Eine Ausnahme kann getroffen werden, wenn das Medikament im Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt – dem Erstattungshöchstbetrag. Zudem muss auch die Kasse trotz der wegfallenden Zuzahlung durch den Patienten entlastet werden.

Eine andere Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung bietet das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG). Die Krankenkassen können durch den Abschluss von Rabattverträgen ihren Versicherten die Zuzahlung zur Hälfte oder komplett erlassen. Von dieser Art der Befreiung profitieren jedoch nur Versicherte einzelner Kostenträger, da die Rabattverträge individuell geschlossen werden.

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