Urteil

Zuzahlung trotz Hartz-IV

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Hartz-IV-Empfänger können nicht grundsätzlich von der Zuzahlung zu Medikamenten befreit werden. Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Dienstag eine gewisse Beteiligung der Bezieher von Arbeitslosengeld II an ihren Arzneikosten für zumutbar erklärt. Geklagt hatte ein Mann, der im Monat 345 Euro sowie Miete und Heizkosten erhalten hatte. Er lehnte die von der Krankenkasse geforderte Zuzahlung von 41,40 Euro im Jahr ab, weil er dann das Existenzminimum unterschreite. Dem folgten die Bundesrichter nicht: Die geltende Regelung sei rechtens und verstoße nicht gegen das Grundgesetz.

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