Krankenversicherung

Zusatzbeiträge für Arbeitslose

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Arbeitslose sollen entgegen den ursprünglichen Plänen zur Gesundheitsreform nun doch Zusatzbeiträge zahlen müssen. Dies betreffe Bezieher von Arbeitslosengeld I, hieß es aus Koalitionskreisen. Die Gesundheitspolitiker von Union und FDP hatten gut zwei Stunden über Details der geplanten Reform beraten, die am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll.

Im Referentenentwurf von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) war noch vorgesehen gewesen, dass unter anderem Bezieher von Arbeitslosengeld I und II den Krankenkassen keine Zusatzbeiträge zahlen müssen. Die Kosten für beide Gruppen hätte die Bundesagentur für Arbeit übernehmen sollen. Dies betrifft nach der abschließenden Übereinkunft nun nur die Hartz-IV-Bezieher.

Das Gesundheitsministerium hatte ursprünglich eine unterschiedliche Regelung für Empfänger von Arbeitslosengeld I und II verhindern wollen. Die Union hatte auf die Änderung gedrungen, weil Arbeitslosengeld-I-Beträge ein recht hohes Niveau hätten.

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