Bislang konnte die AOK Baden-Württemberg für 22 Wirkstoffe neue Rabattverträge abschließen. Diese werden von Januar an in der Software der Apotheken abgebildet sein. Für die anderen 61 ausgeschriebenen Wirkstoffe konnte die AOK wegen Rechtsstreitigkeiten noch keine Zuschläge erteilen. Selbst wenn dies, wie von der AOK erhofft, durch ein entsprechendes Urteil des Sozialgerichtes Baden-Württemberg in diesen Tagen gelingen sollte, ist eine Umsetzung der Verträge für alle 83 Wirkstoffe zum Jahreswechsel sehr unwahrscheinlich: Die Frist für Änderungen in der Software dürfte bereits abgelaufen sein.
Für jede Anpassung der ökonomisch-pharmazeutischen Daten müssen die Kassen einen Antrag bei der GKV-Kopfstelle einreichen. Einen Preisänderungsdienst gibt es jeweils zum 1. und zum 15. eines Monats. Die Kopfstelle leitet die Verträge an die ABDATA weiter. Diese wiederum habe in der Regel elf Werktage vor den Änderungsterminen Redaktionsschluss, erklärte Lutz Boden gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Daten der ABDATA müssen dann von den Softwareherstellern verarbeitet werden. Auch die Softwarehersteller benötigten einen gewissen Vorlauf, um die CDs mit den Änderungsdaten zu produzieren und zu verschicken, sagte Reinhold Galgon von der Lauer-Fischer GmbH.
Die Daten zu den Rabattverträgen über die noch fehlenden Wirkstoffe werden es daher vermutlich nicht mehr bis zum 1. Januar in die Software schaffen. Möglicherweise senden Kasse oder Hersteller dann die Informationen über die abgeschlossenen Verträge direkt an die Apotheken. Rechtsverbindlich sind diese allerdings nicht: „Solche Briefe oder Listen sind in der Praxis gar nicht umsetzbar, und es besteht auch keine Verpflichtung zur Umsetzung“, erklärte Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt. Nur über die 22 aktuell abgeschlossenen Wirkstoffe besteht Klarheit: Diese Präparate müssen von Januar an abgegeben werden und sind in der Software entsprechend berücksichtigt.
Unabhängig von dem Status der neuen Verträge müssen sich die Apotheker auf das Auslaufen der alten Verträge vorbereiten. Denn selbst wenn die AOK eine Übergangsfrist zugesteht, bleibt das Softwareproblem bestehen: Vereinbarungen ohne rechtsgültige Verträge werden von der ABDATA nicht erfasst. In der EDV wird es den Experten zufolge keine besondere Kennzeichnung der „alten“ Rabattarzneimittel mehr geben. Die Lagerbereinigung müssen die Apotheker daher offenbar in Eigenregie organisieren.
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