Mit seinem Vorschlag für einen neuen, geschlechterneutralen Pflichttext hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für Diskussionen gesorgt. Denn in der Formulierung fehlen die Apothekerinnen und Apotheker. Doch den Verbänden, allen voran die Abda, fällt auch nichts Besseres ein.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will mit dem Generika-Gesetz einen neuen Pflichttext für Arzneimittel einführen, der geschlechterneutral ist. Weil die komplette Aufzählung wohl zu lang wäre, hat das BMG einen Kompromiss vorgeschlagen. Statt „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ soll es künftig heißen: „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“. Doch das hat vor allem bei den Apothekenteams für Ärger gesorgt.
Die Abda erkennt zwar das Anliegen des Gesetzgebers an, den Pflichthinweis nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) gendergerecht zu formulieren. Die Formulierung halte man allerdings für änderungsbedürftig, heißt es in der Stellungnahme zum Referentenentwurf. „Erforderlich ist es nicht, dass zu Risiken und Nebenwirkungen eine beliebige Person in der Apotheke angesprochen wird. Entscheidend ist vielmehr, dass ein Apotheker oder eine Apothekerin kontaktiert wird. Dies deckt sich mit den apothekenrechtlichen Vorgaben, die die Abgabeberatung zu Arzneimitteln grundsätzlich Apothekern und Apothekerinnen der Apotheke zuweist und nur nach ausdrücklicher Festlegung durch den Apothekenleiter auch von anderen Angehörigen des pharmazeutischen Personals erbracht werden darf.“
Daher schlägt die Abda folgende Formulierung vor: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein.“
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) ist darüber hinaus der einzige Verband, der sich intensiv mit der Frage auseinander gesetzt hat. „Wenn über zeitgemäße Formulierungen des bewährten und etablierten Pflichttextes nachgedacht werden soll, sollte dies aber nicht dazu führen, dass die Sprache dadurch umständlich und unnatürlich wird“, so die Auffassung des BPI. „Der vorliegende Entwurf wird weder dem Anspruch der Geschlechtsneutralität noch dem Anspruch nach sprachlicher Praktikabilität gerecht, da das Satzkonstrukt sperrig ist, die Ansprache von Persönlichkeiten (‚Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt‘) auf der einen und der Institution (‚Fragen Sie in Ihrer Apotheke‘) auf der anderen Seite unausgewogen und nicht zu einer gendergerechten Gestaltung beiträgt.“
Der BPI zieht daher den Vorschlag der Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes vor: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke.“
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