ZLG: Rechtsverstöße bei Versandapotheken Isaac Bah, 04.04.2012 10:59 Uhr
Für die Kontrolle der Angebote von Versandapotheken im Internet ist die „Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten“ (ZLG) zuständig. Zuletzt wurde die Behörde bei einem Test von Versendern aus Deutschland, Holland und Tschechien fündig: Drei von vier Online-Apotheken wiesen demnach Mängel auf.
Im Oktober und November des vergangenen Jahres hat die ZLG Versandapotheken anhand einer auf europäischer Ebene entwickelten Checkliste überprüft. Neben Versendern aus Deutschland wurden auch vier ausländische Versandapotheken mit DIMDI-Siegel getestet – drei aus den Niederlanden und eine aus Tschechien.
Das Ergebnis ist frappierend: Bei 43 von 59 Apotheken wurden Verstöße gegen das Arzneimitttelrecht festgestellt – das entspricht einer Quote von 73 Prozent. Bei jedem zehnten Versender fand die Kontrollbehörde Hinweise auf potentielle Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz.
Verstöße gegen das Versandverbot für Tierarzneimittel, die bei Tieren zur Lebensmittelgewinnung eingesetzt werden, registrierte die ZLG sogar in der Hälfte der Fälle. Rund 17 Prozent der Versandapotheken hatten Lenalidomid oder Thalidomid im Sortiment. Rund 14 Prozent der Versender konnten sonstige Mängel nachgewiesen werden.
Nach den ersten Tests im vergangenen Jahr wurden die Apotheken aufgefordert, die nachgewiesenen Mängel abzustellen. Bei einer erneuten Überprüfung im Januar hatten aber nur 14 der 43 auffälligen Anbieter darauf reagiert.
Bei den Tests seien grundsätzliche Probleme festgestellt worden, sagte eine Sprecherin der ZLG. Zu Details und möglichen Konsequenzen könne sie sich aber noch nicht äußern, da die Auswertungen noch nicht abgeschlossen seien und das weitere Vorgehen zunächst mit den Ländern abgestimmt werden müsse. Der ZLG selbst fehlt die Befugnis, Sanktionen zu verhängen: Findet sie Rechtsverstöße, muss sie die zuständigen Stellen der Bundesländer informieren.