ZLG: Die Prüfstelle der Länder Isaac Bah, 04.04.2012 10:56 Uhr
Apotheke oder Krankenhaus – Die Überwachung der Leitungserbringung im Gesundheitsbereich ist meist Sache der Länder. Sie sind für die Durchführung der Bundesgesetze verantwortlich und haben die Fach- und Dienstaufsicht über die jeweiligen Einrichtungen in diesem Sektor. Da einige Anbieter im Gesundheitswesen aber grenzüberschreitend tätig sind, haben die Bundesländer 1994 einen Teil ihrer Kompetenzen an die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten – kurz ZLG – übertragen.
Die ZLG ist dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium zugeordnet. Sie arbeitet jedoch im Auftrag aller 16 Bundesländer und wird daher auch von allen gemeinsam finanziert. Im Bereich Medizinprodukte ist die Zentralstelle für Qualitätssicherung zuständig, beispielsweise bei der Zertifizierung von Prüfstellen. Im Arzneimittelbereich koordiniert sie die Arzneimittelüberwachung durch die Institutionen der einzelnen Bundesländer. In dieser Funktion befindet sich die ZLG an der Schnittstelle von Bund, Ländern und Europäischer Union.
Die Zentralstelle soll für einen reibungslosen Informationsfluss zwischen den verschiedenen staatlichen Einrichtungen im Gesundheitsbereich sorgen. Darüber hinaus ist die Behörde jedoch auch für spezielle Aufgaben zuständig, beispielsweise die Prüfung von Arzneimittelangeboten und Arzneimittelwerbung im Internet. Die bei der ZLG angesiedelte zentrale Expertenstelle für die Thematik „Arzneimittel und Internet“ überprüft Internetangebote für Arzneimittel. Zudem ist die ZLG Ansprechpartner für nationale und europäische Behörden sowie Polizei- und Zolldienststellen.
Zu Beginn ihrer Tätigkeit beschränkte sich der Einsatzbereich der Behörde auf den Bereich Medizinprodukterecht. Seit 1998 ist sie aber auch für die länderübergreifende Koordinierung der Arzneimittelüberwachung zuständig. Dabei steuert die Behörde den Informationsfluss zwischen Bund, Ländern und Europäischer Union. Zudem ist die ZLG mit der Weiterentwicklung eines länderübergreifenden Qualitätssystems der Arzneimittelüberwachung betraut.
Über einen Beirat haben die Länder die Möglichkeit, in fachlichen und politischen Fragen an der Arbeit der ZLG mitzuwirken. Jedes Bundesland entsendet einen Vertreter in das Gremium, der von den jeweiligen Gesundheitsministerien bestimmt wird. Vorsitzende des Beirats ist derzeit die nordrhein-westfälische Ministerialdirektorin Dr. Dorothea Prütting. Für die operative Leitung der Zentralstelle die Dr. Undine Soltau als Direktorin zuständig.
Die ZLG verfügt in verschiedenen Länderreferrentengremien über einen Gaststatus. In der Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AG AATB), die zur Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) gehört, der Arbeitsgruppe für Tierarzneimittel (AG TAM) der Länderarbeitsgemeinschaft gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAV) sowie der Arbeitsgruppe für Tierseuchen und Tiergesundheit (AG TT) der LAV übernimmt die ZLG Beratungsaufgaben.