Herstellerrabatt

Zesar statt Apotheke Benjamin Rohrer, 23.12.2010 12:06 Uhr

Berlin - 

Ab Januar können die privaten Krankenversicherungen (PKV) von den Pharmafirmen erstmals den Herstellerrabatt verlangen. Anders als bei den Krankenkassen läuft der Einzug nicht über die Apotheken, sondern über eine eigene Inkassostelle. Für die 43 Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes und die Beihilfestellen soll die beim PKV-Verband in Köln angesiedelte „Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten“ (Zesar) die Ansprüche gegenüber den Pharmaunternehmen geltend machen.

„Der Versicherte reicht wie gewohnt das in der Apotheke bedruckte Rezept bei seiner Versicherung ein“, erklärt ein PKV-Sprecher. Nach einer elektronischen Vorerfassung schicken diese die Absatzdaten an Zesar. „Dort wird der Rabattanspruch als Teil einer Sammelliste an das entsprechende Pharmaunternehmen weitergeleitet“, so der Verbandssprecher.

Zesar ist auch für die Rückführung der Gelder an die Versicherungsunternehmen und die Beihilfestellen zuständig. Diese dürfen mit den Abschlägen keinen Profit machen, sondern müssen die Mehreinnahmen an ihre Versicherten weiterleiten. Über die genaue Verwendung der Gelder herrscht derzeit allerdings noch Unklarheit. „Der PKV-Verband hat keine Empfehlung an seine Mitglieder herausgegeben, so dass die einzelnen Unternehmen jeweils selbst über einen vernünftigen Weg zur Umsetzung der Rabatte nachdenken“, so der PKV-Sprecher.

Die Anschubfinanzierung von Zesar kommt jeweils zur Hälfte von PKV-Verband und Beihilfestellen, wobei Letzere ihren Teil zu jeweils 10 Prozent auf die Länder Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie auf die zentrale Beihilfestelle des Bundes verteilt haben. „Nach der Startphase wird Zesar dieses Darlehen durch eine Transaktionspauschale auf die realisierten Rabatte zurückzahlen und sich fortan auf diese Weise selbst finanzieren“, so der PKV-Sprecher. Knapp die Hälfte aller deutschen Privatversicherten hat beispielsweise durch Beamtenstatus Anspruch auf staatliche Beihilfe.