Aktuell haben alle Deutschen einen Anspruch auf kostenlose Covid-Impfzertifikate. So sieht es §22a Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor. Doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will sich einen Ausstieg vorbehalten.
In § 22a IfSG heißt es: „Zusätzlich zu der Impfdokumentation ist auf Wunsch der geimpften Person die Durchführung einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 in einem digitalen Zertifikat (Covid-19-Impfzertifikat) durch folgende Personen zu bescheinigen:
Ähnliche Formulierungen gibt es für Genesenenzertifikate und Testnachweise.
Laut Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19 (Covid-19-SchG) soll aber ergänzt werden: „Vorbehaltlicher nationaler oder europäischer Regelungen besteht kein individueller Anspruch auf Ausstellung eines Covid-19-Zertifikats oder auf Anschluss eines Leistungserbringers zur Generierung eines Covid-19-Zertifikats.“
Noch ist der Anspruch laut BMG nach Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV) gedeckt. Doch nach einer entsprechenden Streichung könnte die Leistung in der Folge kostenpflichtig werden: „Für diese Leistungen können demgemäß von den entsprechenden verantwortlichen Stellen angemessene Gebühren erhoben werden.“
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