Kein Anspruch auf Nachweise

Zertifikate: Bald nur noch Selbstzahlerleistung?

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Berlin -

Aktuell haben alle Deutschen einen Anspruch auf kostenlose Covid-Impfzertifikate. So sieht es §22a Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor. Doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will sich einen Ausstieg vorbehalten.

In § 22a IfSG heißt es: „Zusätzlich zu der Impfdokumentation ist auf Wunsch der geimpften Person die Durchführung einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 in einem digitalen Zertifikat (Covid-19-Impfzertifikat) durch folgende Personen zu bescheinigen:

  • die zur Durchführung der Schutzimpfung berechtigte Person oder
  • nachträglich von jedem Arzt oder Apotheker.“

Ähnliche Formulierungen gibt es für Genesenenzertifikate und Testnachweise.

Laut Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19 (Covid-19-SchG) soll aber ergänzt werden: „Vorbehaltlicher nationaler oder europäischer Regelungen besteht kein individueller Anspruch auf Ausstellung eines Covid-19-Zertifikats oder auf Anschluss eines Leistungserbringers zur Generierung eines Covid-19-Zertifikats.“

Noch ist der Anspruch laut BMG nach Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV) gedeckt. Doch nach einer entsprechenden Streichung könnte die Leistung in der Folge kostenpflichtig werden: „Für diese Leistungen können demgemäß von den entsprechenden verantwortlichen Stellen angemessene Gebühren erhoben werden.“

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