eGK-Lösung gefordert

Zahnärzte stehen hinter E-Rezept

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Berlin -

Die Zahnarztpraxen wollen sich bei der Einführung des E-Rezepts nicht vom Stopp der Kassenärzte in Schleswig-Holstein beeinflussen lassen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Westfalen-Lippe halten an den Plänen fest. Auch in Schleswig-Holstein würden die Zahnarztpraxen weiterhin beim Roll-out begleitet.

Die Umsetzung eines nicht zugelassenen Einlösewegs in einer einzelnen ärztlichen Praxissoftware sei kein Grund, das Projekt auf Eis zu legen, stellen KZBV und KZV Westfalen-Lippe klar. „Der Rollout des E-Rezepts startet damit für Zahnarztpraxen wie geplant am 1. September 2022 in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe.“ An den Rahmbedingungen zur Einführung habe sich nichts geändert, sagte KZBV-Vorsitzender Dr. Karl-Georg Pochhammer.

Kein Grund für Projektstopp

„Es gab und gibt die E-Rezept-App der Gematik und den Ausdruck des E-Rezepts als sichere Übertragungswege für den E-Rezept-Token. Beide Wege sind mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz abgestimmt.“ Dass die Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein die individuelle Lösung eines ärztlichen Softwareherstellers, der seinen Kunden die Übertragung des Tokens per E-Mail ermöglicht hatte, untersagt habe, sei kein Grund, das Projekt zu stoppen.

Auch die Zahnärzt:innen wollen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als weitere digitale Variante zur Einlösung in der Apotheke. „Wir verstehen den Wunsch nach einfachen digitalen Alternativen zum Tokenausdruck.“ Hier müssten Gematik und Bundesgesundheitsministerium (BMG) zeitnah eine Lösung liefern. Der Tokenausdruck sei als Alternative für alle Fälle, in denen rein digitale Wege nicht möglich oder von Patient:innen nicht gewollt seien, konzipiert und auch notwendig. Als Standardweg des E-Rezepts sollte er auf Dauer aber nicht dienen.

E-Mail war nie als sicher gedacht

Der Versand per ungeschützter E-Mail als zusätzliche Lösung sei jedoch keine Option. „Die E-Mail war als sicherer Einlöseweg kein Bestandteil der Gematik-Spezifikationen für das E-Rezept“, sagte Michael Evelt, stellvertretender Vorsitzender der KZV Westfalen-Lippe. Dabei habe ein einzigerHersteller ärztlicher Primärsysteme seiner Kundschaft eine individuelle Lösung bereitgestellt. „In zahnärztlichen Praxisverwaltungssystemen spielt diese Variante keine Rolle“, so Evelt. Zahnarztpraxen könnten darauf vertrauen, dass sie das E-Rezept sicher abgeben, wenn sie den Token für ihre Patient:innen in der Praxis ausdruckten. Eine andere sicherere und digitale Alternative sei aktuell die Verwendung der E-Rezept-App der Gematik durch die Patient:innen selbst.

„Die sicheren Einlösewege für das E-Rezept sind allen Beteiligten lange bekannt“, erklärten Pochhammer und Evelt. „Für uns hat sich an den Rahmenbedingungen daher nichts geändert. Laut dem Verband der Ersatzkassen (vdek) gibt es in Schleswig-Holstein knapp 1900 Zahnärzt:innen (Stand 2020).

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