Investoren kaufen in einigen Fachrichtung reihenweise Arztpraxen auf und wandeln sie in Medizinische Versorgungszentren (MVZ) um. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will eigentlich dagegen vorgehen, doch im neuen Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG) findet sich dazu immer noch nichts. Die Vertretungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte fordern, dass endlich gehandelt wird.
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordern Lauterbach mit Nachdruck auf, seinem Ende 2022 gegebenem Versprechen endlich Taten folgen zu lassen und Medizinische Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren betrieben werden (sogenannte iMVZ), endlich wirksam zu regulieren. Die besorgniserregende Entwicklung müsse endlich gestoppt werden.
Laut KZBV und BZÄK dringen Private-Equity-Gesellschaften und andere große Finanzinvestoren seit Jahren auch in die vertragszahnärztliche Versorgung vor, in dem sie häufig kleine und marode Krankenhäuser aufkaufen, um sie dann lediglich als gesetzlich notwendiges Vehikel zur Gründung von iMVZ und großen iMVZ-Ketten zu nutzen. Die Dynamik sei enorm: Mittlerweile liege der Anteil der iMVZ an allen zahnärztlichen MVZ bei 30 Prozent – mit weiter steigender Tendenz.
Mit ihrem Fokus auf schnelle Rendite stellten iMVZ eine erhebliche Gefahr für die Patientenversorgung dar, so die beiden Berufsvertretungen unter Verweis auf Medienbeiträge sowie ein Gutachten des Iges-Instituts. Obwohl das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits öffentlich kommuniziert habe, dass die Regulierung von iMVZ in diesem Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden solle, bietet der Referentenentwurf keine neuen Lösungsansätze zur Eindämmung dieser Problematik.
„Schon lange ist bekannt, dass die rein renditeorientierten zahnärztlichen iMVZ kaum etwas zur Versorgung auf dem Lande beitragen. Ihr Anteil an der Versorgung vulnerabler Gruppen ist auch deutlich geringer als bei herkömmlichen Praxen. Unsere Analyse von Abrechnungsdaten zeigt zudem eine Tendenz zu Über- und Fehlversorgungen in iMVZ gegenüber den bewährten Praxisformen“, so Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. „Daher fordern wir Minister Lauterbach noch einmal auf, hier entsprechende Regelungen aufzunehmen und die fortschreitende Vergewerblichung des Gesundheitswesens endlich wirksam zu stoppen.“
Dabei gelte es den Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung Rechnung zu tragen. „Unsere konkreten Vorschläge dazu liegen seit Langem auf dem Tisch: Ein räumlicher und – das ist wichtig – auch fachlicher Bezug eines Trägerkrankenhauses muss gesetzlich zur Voraussetzung der Gründungsbefugnis eines Krankenhauses von iMVZ gemacht werden. Darüber hinaus ist zur Herstellung erforderlicher Transparenz die Schaffung von iMVZ-Registern und die Verpflichtung für iMVZ Betreiber, auf Praxisschildern und Websites Angaben über Träger- und Inhaberstrukturen zu machen, dringend erforderlich.“
Professor Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK, betont: „Die Zahnmedizin in Deutschland braucht keine fachfremden Investoren, die sich in ohnehin meist gut versorgten kaufkraftstarken Regionen niederlassen, um dort ihre Renditeversprechen zu erfüllen. Da die Behandler in iMVZ oft unter einem enormen Umsatzdruck stehen, finden die dort angestellten Kolleginnen und Kollegen meist eine schlechte Work-Life-Balance vor, die sich auch auf die Behandlungsqualität auswirken kann.“
Das gelte nicht nur für den ambulanten Bereich. „Ein amerikanisches Forschungsteam hat kürzlich die Auswirkungen der Private-Equity-Akquisitionen von US-Krankenhäusern auf die klinische Qualität der stationären Versorgung untersucht – mit erschreckenden Ergebnissen. Diese US-Studie verstärkt unsere Besorgnis über die Auswirkungen von Private Equity auf die Gesundheitsversorgung erheblich. Um den erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung nachhaltig entgegenzutreten, braucht es jetzt eine standhafte Politik, die im Ergebnis klare gesetzliche Vorgaben gegen die ungebremste Ausbreitung von iMVZ auf den Weg bringt.“
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