Telemedizin

Zahnärzte behandeln auch per Videosprechstunde

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Berlin -

Nach den Hausärzten können auch Zahnärzte ab Oktober Videosprechstunden anbieten und mit den Krankenkassen abrechnen. Darauf haben sich jetzt Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Die Übereinkunft sieht die Aufnahme von Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilien sowie eines Technikzuschlages in den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) vor.

„Digitale Lösungen und Anwendungen werden für Zahnarztpraxen und Patienten im Behandlungsalltag zunehmend wichtiger. Insbesondere die Videosprechstunde ist ein sehr hilfreiches Instrument. Mit dieser Leistung können bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigung zum Beispiel im Vorfeld eines Zahnarzttermins Symptome abgeklärt und die aufsuchende Versorgung besser organisiert werden“, so KZBV-Vize Martin Hendges.

Weitere mögliche Szenarien liegen laut KZBV in der Nachkontrolle einer umfangreicheren Behandlung sowie in der Erörterung anstehender prothetischer Planungen. Ebenso seien Videofallkonferenzen mit dem Pflegepersonal und gegebenenfalls videogestützte Telekonsilien arztgruppenübergreifend sinnvoll. Diese technischen Möglichkeiten seien sehr effizient und brächten viele Vorteile für alle Beteiligten, also Zahnärzte, Pflegeeinrichtungen, Patienten und Kostenträger – besonders in Zeiten der andauernden Pandemie. Flankierende Vereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband zu technischen Voraussetzungen schafften für Praxen und Versicherte zudem die nötige Sicherheit, was die Verwendung und Übertragung hochsensibler Gesundheitsdaten angeht.

Auch Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, begrüßt die Regelung: „Ab Oktober kann für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung der Erstkontakt zum Zahnarzt per Video erfolgen. Eine große Hilfe, denn für diese Personengruppen bedeutet ein Praxisbesuch häufig auch einen großen organisatorischen Aufwand. Nun kann die Behandlung per Videoübertragung geplant und vorbereitet werden.“ Dank Videotechnik werde es nun viel einfacher, zahnärztlichen Kontakt zu bekommen. Gut sei, dass in den letzten Jahren insbesondere die Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigungen als vulnerable Personengruppe immer stärker in den Fokus gerückt seien. „Wir alle – Gesetzgeber, KZBV und GKV-Spitzenverband – arbeiten daran, die Voraussetzungen für eine gute zahnärztliche Versorgung weiter zu verbessern“, so Stoff-Ahnis. So seien in den vergangenen Jahren für diese Versichertengruppe Zuschläge für Hausbesuche und in Pflegeheimen und zusätzliche Präventionsleistungen eingeführt worden.

Durch die Vereinbarung können Videosprechstunden sowie Videofallkonferenzen mit Pflegepersonal künftig bei Versicherten abgerechnet werden, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten. Damit sind auch für Versicherte, bei denen zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages erbracht werden, diese Leistungen ab Oktober Bestandteil des GKV-Leistungskataloges. Telekonsilien hingegen sind dann bezogen auf alle Versicherten abrechenbar.

Videosprechstunden und Videofallkonferenzen in der vertragszahnärztlichen Versorgung unterliegen definierten Standards. KZBV und GKV-Spitzenverband haben dazu in einer Vereinbarung Einzelheiten hinsichtlich Qualität und Sicherheit sowie Anforderungen an die technische Umsetzung von Videosprechstunden und die apparative Ausstattung festgelegt. Daneben sind auch Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit sowie Voraussetzungen an Videodienstanbieter geschaffen worden.

Im Hinblick auf die Kosten, die Praxen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines zertifizierten Videodienstleisters entstehen, ist ein pauschaler Technikzuschlag vorgesehen, der im Zusammenhang mit Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien abgerechnet werden kann.

 

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