Worst-Case-Szenario: Ausreichend Gas für Großhandel und Apotheken Patrick Hollstein, 04.05.2022 16:32 Uhr
Europa will russisches Öl boykottieren, auch die Versorgung mit Gas steht auf der Kippe. Vor allem die Industrie soll vor Totalausfällen geschützt werden. Die Bundesregierung hat daher bei den größten Unternehmen den Energiebedarf abgefragt – und versichert, auch Apotheken und Pharmagroßhandel im Blick zu behalten.
Der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe erkundigte sich in einer Schriftlichen Anfrage beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), ob „Betriebe, die Lagerung oder Großhandel mit Arzneimittel treiben“, geschützte Kunden im Sinne des § 53a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind. Bei diesen Firmen müssen die Gasversorger, genauso wie bei Privatkunden, eine Versorgung sicherstellen. Außerdem wollte Hüppe wissen, was die Bundesregierung unternehmen will, um im Notfall die Gasversorgung der Betriebe zu gewährleisten, deren Einrichtungen an kalten Tagen beheizt werden müssen, um die für bestimmte Arzneimittel gemäß § 5 der Arzneimittelhandelsverordnung erforderliche Lagertemperatur zwischen 8 und 25 °C einzuhalten.
Staatssekretär Dr. Patrick Graichen verwies darauf, dass nach EnWG neben den Haushalten grundlegende soziale Dienste berücksichtigt seien. Dies seien in erster Linie Einrichtungen, in denen Menschen vorübergehend oder dauerhaft stationär behandelt werden oder leben und diese nicht ohne Weiteres verlassen können, also etwa Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Hospize, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen und Justizvollzugsanstalten.
„Zur Gasversorgung bereitet die Bundesnetzagentur aktuell eine umfassende Datenabfrage bei Letztverbrauchern von Gas in Deutschland vor. Die Datenabfrage hat zum Ziel, die Auswirkungen etwaiger Versorgungsreduktionen oder Abschaltungen in allen Branchen und Unternehmen zu erfassen. Die erhobenen Daten sollen im Notfall im Rahmen einer Entscheidungsfindung – also dem individuellen Abwägungsprozess zur Versorgungsreduktion einzelner Letztverbraucher – Anwendung finden.“
In einem „Worst case“-Szenario könne durch hoheitliche Maßnahmen die Gasversorgung von Unternehmen eingeschränkt werden, um geschützte Kunden weiter versorgen zu können. „In einem Notfall hat die Bundesnetzagentur über solche Maßnahmen zu entscheiden“, so Graichen. Aber: „Die besondere Bedeutung der Lagerung von Arzneimitteln inklusive des Erfordernisses, die vorgeschriebene Lagertemperatur einzuhalten, wird für die Sicherung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, vor allem mit Blick auf die Funktionsfähigkeit von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, im Rahmen dieser Entscheidung berücksichtigt.“