Als „Bestätigung der besonderen gesundheits- und sozialpolitischen Rolle der Apotheken“ wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände aufgenommen. Man sei erleichtert, dass die Patientenversorgung nicht zu einem reinen Vertriebsprozess umfunktioniert werde, sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf in Berlin. Der Richterspruch sei aber auch ein „Signal an die Freiberuflichkeit insgesamt.“
„Schlecker und Lidl sind kein Zukunftsmodell für die Arzneimittelversorgung“, so Wolf. Das habe der EuGH völlig logisch erkannt. Auch die Vertikalisierung der Logistiklinien bringt laut Wolf den Patienten und Verbrauchern keine Vorteile.
Er könne nicht verstehen, dass das deutsche System mit seiner Niederlassungsfreiheit und seinen Qualitätsanforderungen immer wieder als „verkrustet“ dargestellt werde, so Wolf. Das System funktioniere nicht fehlerfrei, aber man werde die Defizite angehen. „Die Qualität muss der Benchmark sein“, so der ABDA-Präsident. In diesem Punkt müsse der Berufsstand auch selbstkritischer werden. „Die Apotheken bieten viele Chancen für die Gesellschaft. Wir werden dazu beitragen, das Gesundheitswesen aktiv weiterzuentwickeln.“
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