Arzneimittel-Terminals

Wolf: Verantwortung nicht übertragbar

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Bei der ABDA ist man mit dem Urteil des Bundesverwaltungsergichts zur Abgabe von Arzneimitteln über Terminals zufrieden: Patientenschutz und Arzneimittelsicherheit seien höchstrichterlich gestärkt worden, sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. Erst vor einem Jahr habe der Europäische Gerichtshof die besondere Rolle des Apothekers bestätigt. „Das heutige Urteil geht in dieselbe Richtung: Die persönliche Verantwortung lässt sich nicht auf Kapitalgesellschaften übertragen.“

Das Urteil widerlege auch die in der Debatte um das Pick-up-Verbot vorgebrachte Behauptung, dass Patientenschutz und Arzneimittelsicherheit nur vorgeschobene Argumente seien. „In einer zentralen Fragestellung hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass die persönliche Verantwortung des Apothekers beileibe kein Selbstzweck ist, sondern entscheidend für die sichere Arzneimittelversorgung von Patienten.“

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