Interview Pick-up

Wolf: Pick-up-Regeln führen zu „Apotheke light“

, Uhr
Berlin -

Kein Verbot, keine Bedarfsprüfung, nur strengere Auflagen für Pick-up-Stellen – zu mehr ist die schwarz-gelbe Koalition nicht bereit. Die ABDA hat sich bislang stets gegen eine Regelung von Pick-up-Stellen ausgesprochen. ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf erklärt gegenüber APOTHEKE ADHOC, warum sich daran nichts geändert hat und was aus Sicht der ABDA die einzige Alternative für ein Verbot ist.

 

ADHOC: Würde die ABDA einer Verschärfung der Auflagen für Pick-up-Stellen zustimmen?

WOLF: Nicht die ABDA ist in der Situation, sich mit einem Vorschlag zum Verbot von Pick-up-Stellen durchzusetzen. Vielmehr fordert sie die Regierung auf, ihre Ankündigung in der Koalitionsvereinbarung und ihre diesbezüglichen Zusagen einzulösen. Regulierungen von Pick-up-Stellen, die hinter einem Verbot zurückbleiben, würden diese institutionell verselbständigen und den Weg zur „Apotheke light“ ebnen. Sie würden dem Anschein Vorschub leisten, dass Pick-up-Stellen, unter welchen Bedingungen auch immer, eine sichere Alternative der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung darstellen. Dem wird die ABDA nicht zustimmen.

ADHOC: Welche Vorschläge werden Ihnen aus der Politik in diesem Punkt entgegengebracht?

WOLF: Aktuelle Vorschläge der Politik zu etwaigen Auflagen für Pick-up-Stellen sind der ABDA nicht bekannt. In der Vergangenheit von Politikern der Vorgängerregierung angedachte Kriterien waren und sind aus unserer Sicht zur Lösung des Problems ungeeignet. Sie passen auch nicht zu der von der Politik zuletzt im Zusammenhang mit der Novelle der Apothekenbetriebsordnung beabsichtigten Stärkung der Präsenzversorgung durch niedergelassene, heilberuflich geführte Apotheken.

ADHOC: Welche Alternativen gibt es?

WOLF: Sofern für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbot von Pick-up-Stellen für Arzneimittel durch entsprechende Regelungen keine gesetzliche Umsetzungsmöglichkeit gesehen wird, unterstützen wir nachdrücklich die Forderung des Bundesrates nach einer Anpassung der deutschen Regelungen zum Versandhandel mit Arzneimitteln an das europarechtlich gebotene Maß, nämlich ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Apotheker schreibt Zettel an Täter
Nach 4. Einbruch: „Es nervt nur noch“
„Auffällig höhere Fallzahlen“
Corona: Sommerwelle ist da
„Ich mag alte Häuser“
Lieber historische Apotheke als Neubau
Mehr aus Ressort
Honorare anpassen, Bürokratie abbauen
Kemmerich ist sauer auf Lauterbach
Verbandschefin schließt Filiale
„Ganze Stadtteile verlieren ihre Apotheke“

APOTHEKE ADHOC Debatte