Verschreibungspflicht

Wissenschaftler sollen allein entscheiden APOTHEKE ADHOC, 06.12.2011 13:58 Uhr

Berlin - 

Zweimal jährlich beraten Sachverständige beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ob Arzneimittel verschreibungs- oder apothekenpflichtig werden sollen. Über die Empfehlungen muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) entscheiden. Mit der AMG-Novelle soll der Einfluss der Pharmaindustrie verringert werden: Neben Apothekern und Ärzten  sollen auch die Hersteller ihre Stimmrechte im Ausschuss für Verschreibungspflicht verlieren.

 

Derzeit gehören dem Ausschuss drei Hochschullehrer der Pharmakologie, je ein Hochschullehrer der Medizinischen Statistik oder Epidemiologie und der Pharmazie, ein Allgemeinmediziner, je ein Facharzt für innere Medizin und Kinderkrankheiten, ein Zahnarzt, ein Tierarzt und ein Heilpraktiker an. Die Apotheker sind wie die Hersteller von Tierarzneimitteln durch einen Sachverständigen vertreten, die Pharmahersteller haben zwei Vertreter. Die Experten haben jeweils eine Stimme.

Künftig sollen die Vertreter von Industrie und Praxis zwar weiterhin an den Sitzungen teilnehmen können. Abstimmen dürfen laut Entwurf aber ausschließlich Vertreter der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft. Fragen der Arzneimittelsicherheit sollen so auf Basis rein wissenschaftlicher Voten entschieden werden.

Gleichzeitig werden die Zuständigkeiten der Sachverständigen beschränkt: Über Arzneimittel, die von der EU-Kommission zugelassen werden, soll der Ausschuss nicht mehr entscheiden. Die Kommission habe bei der jeweiligen Zulassung bereits das gesamte in der Gemeinschaft vorhandene Erkenntismaterial berücksichtigt, begründet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Einschränkung.

Ursprünglich gab es Pläne, Hersteller und Leistungserbringer aus dem Ausschuss für Verschreibungspflicht ganz auszuschließen und stattdessen in einem Anhörungsverfahren zu Wort kommen zu lassen. Außerdem sollte der Ausschuss mit dem Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht zusammengelegt werden. Davon ist man im BMG offenbar abgerückt. In der Begründung heißt es nun lediglich, es sei zu prüfen, ob die Regelungen zu den Ausschüsse für Standardzulassungen und Apothekenpflicht sowie die Deutsche Arzneibuch Kommission novelliert werden müssten.