Die Wirtschaftsweisen bleiben dabei: Durch mehr „Vertragsfreiheit“
ließen sich im Gesundheitswesen die Ausgaben senken. In seinem aktuellen
Jahresgutachten empfiehlt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Reformen auf der Ausgabenseite, die
„zu mehr
Wettbewerb auf dem Markt für Gesundheitsleistungen führen und damit
ausgabendämpfend wirken“.
„Der Wettbewerb für Gesundheitsleistungen sollte so ausgestaltet sein, dass die bestehende Über-, Unter- und Fehlversorgung beseitigt wird“, heißt es im aktuellen Gutachten mit dem Titel „Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik“. Dazu sei es notwendig, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich „stärker auf Vertragsfreiheit zu setzen“.
„Durch eine stärkere Nutzung von Selektivverträgen in beiden Bereichen und den Übergang zu einer monistischen Krankenhausfinanzierung lässt sich manches erreichen. Jedenfalls ist es nicht notwendig, dem Gesundheitsbereich, etwa durch die Einführung einer Bürgerversicherung, mehr staatliche Mittel zur Verfügung zu stellen.“
Das Thema Apothekenketten, das die Experten unter Professor Dr. Bert Rürup 2008 und 2009 auf der Agenda hatten, kommt explizit im Jahresgutachten nicht mehr vor. Stattdessen wird die Einführung einer Bürgerpauschale gefordert. Kürzungen des Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds lehnen die Wirtschaftsweisen als „ordnungspolitisch fragwürdig“ ab: Auf diese Weise werde zwischen sozialversicherungspflichtigen und -befreiten Personen umverteilt.
Dem Sachverständigenrat gehören derzeit die Professoren Christoph M. Schmidt, Peter Bofinger, Claudia M. Buch, Lars P. Feld und Volker Wieland an.