In der CDU soll es nach einem Bericht der Berliner Morgenpost Überlegungen gegeben haben, Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (42) als Spitzenkandidaten bei der wahrscheinlichen Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus aufzubieten.
Mit Spahn als Kandidaten für das Rote Rathaus rechneten sich „führende CDU-Bundespolitiker“ mehr Chancen aus als mit dem Landes- und Fraktionsvorsitzenden Kai Wegner, schrieb die Zeitung am Freitag unter Berufung auf Parteikreise. Daher habe es entsprechende Gespräche gegeben. Nach Darstellung des Blattes soll auch CDU-Chef Friedrich Merz involviert gewesen.
In der Berliner Wirtschaft und „einem engen Kreis der Berliner CDU“ sei der Plan auf „große Unterstützung“ gestoßen, so die Zeitung. Auch Spahn selbst sei zu der Kandidatur grundsätzlich bereit gewesen. Doch Wegner (50) wolle nicht verzichten. „Wir haben einen Spitzenkandidaten“, wurde der Oppositionsführer von der Zeitung zitiert. „Ich bin der Spitzenkandidat und werde wieder antreten.“ Mit ihm habe darüber auch niemand gesprochen.
Bei Berlins CDU-Generalsekretär Stefan Evers löste die Meldung Kopfschütteln aus. „Da hat sich wohl ein Clown einen Spaß mit Friedrich Merz und Jens Spahn erlaubt. Beide werden wohl nicht erfreut sein“, sagte er. Spahn, der für die CDU im Bundestag sitzt, erklärte auf Anfrage der Morgenpost und der Nachrichtenagentur dpa: „Kai Wegner ist der richtige Spitzenkandidat für diese Wahl. Er kennt und liebt Berlin und arbeitet Tag und Nacht für den Erfolg.“
Parteichef Merz stellte sich hinter Wegner als Spitzenkandidaten. Dieser habe in den letzten zwölf Monaten in Berlin „hervorragende Arbeit“ gemacht, sagte Merz am Freitag dem Tagesspiegel. „Ich unterstütze Kai Wegner daher mit aller Kraft bei seiner erneuten Bewerbung um das Amt des Regierenden Bürgermeisters in Berlin.“
Der Berliner Verfassungsgerichtshof will am 16. November sein Urteil zur Gültigkeit der Wahl zum Abgeordnetenhaus 2021 verkünden. Bei der mündlichen Verhandlung am 28. September hatte er unter Hinweis auf schwere Wahlfehler sehr deutlich eine komplette Wiederholung in Betracht gezogen. Sollte das Gericht dem in seinem Urteil folgen, müsste die Wahl bis Mitte Februar 2023 wiederholt werden – und zwar mit denselben Kandidaten wie am 26. September 2021.
Ein externer Kandidat wie Spahn in dem von der Morgenpost beschriebenen Szenario könnte also nicht ins Parlament gewählt werden, aber anschließend als Regierender Bürgermeister, sofern es eine Mehrheit für ihn im Abgeordnetenhaus gibt. Denn Senatsmitglieder müssen nicht Mitglied des Abgeordnetenhauses sein. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hat ein Abgeordnetenmandat.
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