Wettbewerbszentrale

EuGH-Urteil: Geben uns noch nicht geschlagen

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Berlin -

Der Streit um Rx-Boni ausländischer Versandapotheken wird im neuen Jahr fortgeführt. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Mitte Oktober geht der Fall jetzt vor den deutschen Gerichten weiter: Am 25. April wird sich das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) wieder mit den Boni befassen. Doch auch das muss noch nicht die letzte Station sein.

Das OLG Düsseldorf hatte dem EuGH drei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Luxemburger Richter sollten vor allem klären, ob die Bindung ausländischer Versandapotheken an deutsche Preisvorschriften gegen den freien Warenverkehr innerhalb der EU verstößt und ob eine solche Einschränkung gerechtfertigt ist. Der EuGH entschied am 19. Oktober 2016, dass die deutsche Regelung nicht mit EU-Recht vereinbar ist.

Jetzt geht der Fall – gestritten wurde über eine Kooperation von DocMorris mit der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV) – zurück zum OLG. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Das vorlegende Gericht ist grundsätzlich an die Antwort des EuGH gebunden. Es ist also davon auszugehen, dass das OLG im Sinne von DocMorris entscheiden wird.

In diesem Fall würde die Wettbewerbszentrale die Sache aber nicht auf sich beruhen lassen: „Das Verfahren geht weiter“, so Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. Sollte das OLG Düsseldorf die Kooperation von DPV und DocMorris für zulässig erklären, werde die Wettbewerbszentrale in Revision gehen, kündigte Köber gegenüber APOTHEKE ADHOC an.

Sollte das OLG keine Revision zulassen, kann die Wettbewerbszentrale Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Dann müssten die Karlsruher Richter entscheiden, ob sie sich erneut mit Rx-Boni befassen wollen oder nicht. „Ich weiß nicht, ob wir damit zum BGH kommen, aber wir würden es auf jeden Fall versuchen“, so Köber.

Aus ihrer Sicht hat sich der EuGH nämlich nicht mit der bisherigen BGH-Rechtsprechung auseinandergesetzt, die sogar vom Gemeinsamen Senat der obersten Bundesgerichte bestätigt wurde. Auch die Begründung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) habe der EuGH nicht berücksichtigt, kritisiert Köber. Die Verfassungsrichter hatten in mehreren Fällen entschieden, dass die Frage der Preisbindung keine europarechtliche Relevanz hat.

Deshalb ist das Boni-Verfahren aus Köbers Sicht auch noch nicht abgeschlossen: Wenn sich der BGH vom Spruch aus Luxemburg düpiert fühle, könnte er das Verfahren weiter verfolgen. Vielleicht hätten die Karlsruher aber auch keine Lust mehr auf das Thema, so Köber.

Zunächst ist am 25. April aber das OLG Düsseldorf am Zug. Das Gericht kann es sich leicht machen und sofort entscheiden. Sehr theoretisch könnte das OLG dem EuGH weitere Fragen vorlegen. Denn Köber zufolge verfolgt die Preisbindung noch andere Zwecke als den Schutz der Gesundheit. Sie diene zum Beispiel der Sicherung der Sozialsysteme. Das sei in Luxemburg auch vorgetragen worden, ohne dass der EuGH darauf eingegangen sei.

Spannend dürfte vor allem sein, ob das OLG Revision zulassen wird, oder ob sich die Wettbewerbszentrale dieses Recht erstreiten muss. Gewillt ist Köber jedenfalls. Im Rück- und Ausblick von APOTHEKE ADHOC sagte sie als eine Branchenvertreterin: „Keine Frage: Das die Arbeit der Wettbewerbszentrale im Gesundheitsbereich beherrschende Thema war natürlich die EuGH-Entscheidung zu den von ausländischen Apotheken gewährten Boni. Sie ist aber nicht der Schlusspunkt.“

Und weiter: „Viele Aspekte hat der EuGH in seiner Entscheidung aus unserer Sicht unberücksichtigt gelassen. Zum anderen hoffe ich, dass die Politik sachgerechte Lösungen findet, um die mit dem Urteil entstandenen Wettbewerbsverzerrungen aufzuheben. Es wird daher, fürchte ich, auch im Jahr 2017 keine Ruhe in der Apothekenbranche einkehren“, so Köber.

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