Obwohl die Zahl der Apotheken im Kammerbezirk Westfalen-Lippe im elften Jahr hintereinander zurück geht, hat die Mitgliederversammlung den Kammerbeitrag um 5,1 Prozent gesenkt. Statt 0,98 Promille müssen die Apotheken ab 2017 0,93 Promille vom Umsatz zahlen. Das ist ein Rückgang um 5,1 Prozent. Wegen der Extra-Finanzierung der PTA-Schulen in Höhe von 0,12 Promille beträgt der Gesamt-Kammerbeitrag im kommenden Jahr 1,01 Promille. Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening appellierte bei der Versammlung außerdem an die Politik, mit einem Rx-Versandverbot auf das EuGH-Urteil zu reagieren.
Verabschiedet wurde von der Kammersammlung der Haushaltsplan für das Jahr 2017 mit einem Gesamtvolumen von etwa sieben Millionen Euro. Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Walter betonte, dass die Kammer Westfalen-Lippe „damit eine der Apothekerkammern mit dem niedrigsten Beitragssatz bundesweit“ ist.
Auf die Bedeutung der wohnortnahen Versorgung verwies Walter anhand der aktuellen Entwicklung der Apothekenzahlen in Westfalen-Lippe: Zum 30. November 2016 gab es noch 2006 Apotheken. Zum Jahresende 2015 waren es noch 2020. „Die Zahl der Apotheken ist damit im elften Jahr in Folge zurückgegangen. Seither sind etwa 250 Apotheken von der Bildfläche verschwunden“, so Walter.
Hinter den 2006 Apotheken stehen mittlerweile nur noch 1540 Apothekeninhaber. Im Vorjahr waren das noch 46 Inhaber mehr. 466 Apotheken werden als Filialen geführt. „Die Zahl der Inhaberinnen und Inhaber ist damit auf den Stand des Jahres 1973 zurückgefallen“, so Walter und fügte hinzu: „Eigentlich bräuchten wir dringend Anreize, damit sich junge Apothekerinnen und Apotheker wieder verstärkt in die Selbständigkeit wagen. Durch das EuGH-Urteil gibt es derzeit leider wieder ein Argument mehr gegen die Neugründung oder Übernahme einer Apotheke.“
Die Kammerversammlung forderte ebenfalls ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel. „Dies ist der beste Weg, um die Schieflage zu beenden, in die unser Gesundheitssystem durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Oktober geraten ist“, sagt Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening. Das Urteil der Europarichter führe zu einer absurden Entwicklung: Patienten, die von der Zuzahlung befreit seien, erhielten nicht nur ihre Arzneimittel kostenlos, sondern können mit jedem Rezept auch noch Geld verdienen.
„Wenn die Patienten letztlich dafür bezahlt werden, wenn sie besonders viele Arzneimittel im Ausland bestellen, wird damit das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenkassen zerstört“, kritisiert Overwiening. „Das führt zu einer Perversion unseres bewährten Systems, das dafür sorgt, dass jeder Kranke unabhängig von seinem Einkommen die notwendigen Arzneimittel aus der Apotheke seiner Wahl erhält.“
Kammerpräsidentin Overwiening appellierte an die Politik: „Wir brauchen das Versandhandelsverbot, damit die Vor-Ort-Versorgung durch Apotheken auch in Zukunft gesichert ist. Bei Rezepten bedarf es keines sinnlosen Preiswettbewerbes, sondern eines echten Qualitäts- und Leistungswettbewerbes für Menschen mit großer und kleiner Brieftasche.“
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