Westfalen-Lippe

Kammer steht zur PTA-Schulen-Finanzierung

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Berlin -

Die angekündigte Klage eines Apothekers stellt die von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) beschlossene Co-Finanzierung der PTA-Schulen im Münsterland nicht in Frage: „An unserer Zusage und am Beschluss der Mitgliederversammlung ändert sich dadurch nichts“, sagte ein Sprecher der Kammer auf Nachfrage. Noch liege zudem keine Klage vor. Die Bescheide über die zum 1. April erhöhten Kammerbeiträge würden erst Ende des zweiten Quartals verschickt.

Nicht kommentieren wollte die Kammer den Umstand, dass die Klage gegen den Kammerbeschluss vom vergangenen Juni von Apotheker Jörg Nolten aus der Bottroper Glocken-Apotheke, einem Mitglieder der „Gemeinschaftsliste GL“ von Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening angestrebt wird. Nolten ist zudem Mitglied im Finanzausschuss der Kammer. Allerdings sei bereits in der Kammerversammlung im Juni 2015 über das Klagerisiko diskutiert worden, räumte der Kammer-Sprecher ein. Schon damals sei auf die rechtliche Problematik der Finanzierung der PTA-Schulen durch die Kammer hingewiesen worden.

Gestern hatte Apotheker Nolten seine Klage gegen Beschluss der Kammerversammlung zur Beteiligung an der Finanzierung der PTA-Schulen angekündigt. Nolten hält die Konstruktion für rechtswidrig und hat ein Gutachten vom Münsteraner Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler Dr. Paul Lodde fertigen lassen. Über die Details seiner Klage will Nolten noch nicht sprechen.

Aber der Bottroper Apotheker hegt grundsätzliche Bedenken gegen den Finanzierungskompromiss. Bei der Kammerversammlung im Sommer stimmte Nolten nach eigener Aussage gegen die Finanzierungszusage. Die Klage richte sich nicht gegen Overwiening persönlich, versichert er. Aber man müsse die Rechtmäßigkeit des Beschlusses gerichtlich prüfen, bevor die Finanzierung anlaufe, so Nolten.

Als Reaktion auf die Klageankündigung verlangt der Vorsitzende des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL), Dr. Klaus Michel, Aufklärung über die Konsequenzen. „Dass die Klage von einem Mitglied des Finanzausschusses der Apothekerkammer Westfalen-Lippe angekündigt und dabei von einem zumindest zuvor auch die Apothekerkammer beratenden Rechtsanwalt vertreten wird, wirft Fragen auf und bedarf der berufspolitischen Aufklärung“, so Michels. Die Klage dürfte das ohnehin angespannte Verhältnis zwischen Verband und Kammer in Westfalen-Lippe weiter belasten.

Vor einem Jahr hatten Verbandschef Michels und Kammerpräsidentin Overwiening mit harten Bandagen um die Co-Finanzierung gerungen: Der Streit hatte zu einem Zerwürfnis zwischenOverwiening und Michels geführt. Overwiening trat aus dem Verband aus und kehrte erst Anfang dieses Jahre nach internem Druck zurück.

Die sichere PTA-Ausbildungsfinanzierung sei für die Apotheken von existentieller Bedeutung, unterstrich Michels jetzt seine Position. Die derzeit laufende Ausbildung sei noch aus Rücklagen des AVWL sicher finanziert. Danach müsse die Finanzierung aber dauerhaft auf neue Beine gestellt werden.

Die solidarische Finanzierung der PTA-Ausbildung durch alle Apothekeninhaber sei über Zusammenschlüsse wie den Apothekerverband, die auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhen, unmöglich. Michels: „Deshalb ist die Organisation der finanziellen Förderung der PTA-Ausbildung über die Apothekerkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Zwangsmitgliedschaft aller Apothekeninhaber aktuell die gerechte, sichere und praktikable Lösung.“

Dieser Situation trage der mit großer Mehrheit gefasste Beschluss der Kammerversammlung aus dem Juni 2015 „vernünftigerweise Rechnung“. „Niemand hat dazu eine bessere Alternative“, so Michels. Falls die Mitfinanzierung der PTA-Ausbildung wegen der Klage nicht über die öffentlich-rechtliche Körperschaft zustande käme, „hätte sie an einer entscheidenden Wegmarke für die Existenz und Zukunftsfähigkeit der selbständigen und freiberuflichen Apotheke versagt“, warnt der Verbandsvorsitzende: „Daran kann niemand ein Interesse haben, am wenigsten die Apothekerkammer selbst.“ Er gehe davon aus, dass die Kammer die „rechtlichen Grundlagen ihres Beschlusses so gründlich geprüft haben, dass nicht von einem Erfolg der Klage auszugehen ist“.

Die AKWL hatte Mitte Juni beschlossen, ihre Förderung für die Schulen auszubauen. Bislang unterstützt die Kammer die Lehranstalten mit rund 10 Euro pro Schüler und Monat, insgesamt zwischen 80.000 und 90.000 Euro im Jahr. Ab August sollen die Schulen bis zu 70 Euro pro Schüler und Monat erhalten. Die verstärkte Förderung schlägt laut AKWL im kommenden Jahr mit fast 400.000 Euro zu Buche. Ab 2017 steige der Kammer-Anteil auf ca. 600.000 Euro pro Jahr. Zum 1. April werden deshalb die Kammerbeiträge in Westfalen-Lippe erhöht.

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