Der Streit zwischen Apotheker Dr. Christoph Klotz und der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) weitet sich aus: Nach den vermeintlichen Unstimmigkeiten bei der zurückliegenden Kammerwahl könnte dem Apotheker nun ein Berufsgerichtsverfahren drohen. Grund hierfür sind schriftliche Kommentare, die Klotz bezüglich der standespolitischen Vertreter bei der Kammerwahl veröffentlicht hat.
Die Kommentare, die unter dem Nutzernamen „Christoph Klotz“ getätigt wurden, seien nun unter berufsrechtlicher Prüfung, wie die Kammer dem Apotheker in einem Schreiben mitteilt. Zugrunde gelegt werde entsprechender Passus im Heilberufsgesetz NRW bezüglich des beruflichen Verhaltens der Mitglieder. Die Aufsicht hierüber obliege den Kammern.
So habe Klotz den Hauptgeschäftsführer und Wahlleiter Dr. Andreas Walter als „Steigbügelhalter der GL“ [Gemeinschaftsliste, Anm. d. Red.] bezeichnet, einem Kollegen der Gemeinschaftsliste warf er Machtmissbrauch und Behinderung der Liste BasisApotheker bei der Kammerwahl vor. Aus Sicht der Kammer verstoßen solche Äußerungen gegen die Berufsordnung, wonach sich die Mitglieder gegenüber anderen Apotheker:innen kollegial zu verhalten hätten.
Unsachliche Diskurse und öffentliche Diffamierungen sowie falsche Tatsachenbehauptungen seien hingegen nicht kollegial, so die Kammer. Auch die Pflicht zur Wahrung des Ansehens des Berufsstandes, dem sich Kammermitglieder verpflichten, sei so nicht gewahrt. Klotz sei es nicht darum gegangen, „einen Beitrag zur Meinungsbildung“ der aus Kammersicht sauber abgelaufenen Wahl zu veröffentlichen, sondern darum, Stimmung zu machen.
„Ihre öffentlichen Äußerungen sind gleichsam dazu geeignet, das Ansehen des apothekereichen Berufsstands bei Lesern Ihrer Kommentare zu beeinträchtigen und damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität und Zuverlässigkeit des Berufsstandes zu verletzen“, so die Kammer. Da somit dem ganzen Berufsstand geschadet werde, sei „die Angelegenheit dem Vorstand für eine berufsrechtliche Würdigung vorzulegen“.
Klotz hat hierzu seine Möglichkeit der Stellungnahme genutzt und beruft sich auf freie Meinungsäußerung. Er legt noch einmal dar, dass es durchaus eigenes Ermessen und Verschulden gewesen sei, die fehlenden Unterlagen der BasisApotheker nicht nachzufordern. Diese vergessenen Dokumente haben bei der Kammerwahl zu einer fehlenden Kandidatur der BasisApotheker in einem Wahlbezirk geführt und damit vermutlich zum deutlich schlechteren Wahlergebnis. Daher sei der Vorwurf der Wahlbehinderung gerechtfertigt, genauso wie der des Machtmissbrauchs.
„Eine Diskreditierung einer Person war und ist nie mein Ansinnen. Für eine berufsrechtliche Würdigung sehe ich deshalb keine Veranlassung“, so Klotz weiter. Stattdessen fordert er eine Klärung des aus seiner Sicht undemokratischen Verhaltens der Kammerbeauftragten für die Wahl. Dass sich Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening auch noch über das bessere Wahlergebnis freute, das vermeintlich aus dem Nichtantritt der BasisApotheker im Kreis Arnsberg herrührte, regt Klotz zusätzlich auf.
In Thüringen war zuletzt sogar die Berufsordnung geändert worden. Am 22. November vergangenen Jahres beschloss die Kammerversammlung folgenden Passus: „Der Apotheker ist verpflichtet, sich gegenüber den Angehörigen seines Berufes kollegial zu verhalten. Der Apotheker hat das Ansehen des Berufsstandes und des Betriebes zu wahren, in dem er tätig ist. Dazu zählt auch, dass Behauptungen und Meinungsäußerungen gegenüber oder in Richtung von Berufskollegen angemessen sachlich und frei von herabsetzendem, beleidigendem oder diffamierendem Sprachgebrauch geäußert werden, insbesondere wenn dies im öffentlichen Raum erfolgt.“
Laut Kammer wird der Ton wird unter dem Deckmantel der Anonymität rauer. Die Abda unterstützte den Vorstoß und kündigte an, das Hatespeech-Thema in den Gremien anzusprechen.
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