Westfalen-Lippe

„Frag das A“ in Portalpraxen

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Berlin -

Bis 2022 sollen in Nordrhein-Westfalen flächendeckend sogenannte Portalpraxen eingeführt werden, um Krankenhausambulanzen und Rettungsdienste zu entlasten. Rückgrat des Systems ist das „Ein-Tresen-Modell“, in das auch der Nacht- und Notdienst der Apotheken eingebunden werden soll. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) hat dazu bereits ein Pilotprojekt: „Frag das A“ wird an die Portalpraxen angeschlossen.

Bei den Portalpraxen handelt es sich um Notfalldienstpraxen, die räumlich und organisatorisch mit der Notfallambulanz eines Krankenhauses verknüpft sind. Die Ziele sind Entlastung und Beschleunigung: Seit Jahren steigen die Beschwerden über eine wachsende Belastung der Notfallambulanzen durch Patienten, die sich nicht notwendigerweise an sie wenden müssten. Wirklich ernste Fälle wiederum müssen deshalb mit unnötig langen Wartezeiten zurechtkommen.

Erkrankte oder verletzte Patienten sollen deshalb in den Portalpraxen über ein „strukturiertes Ersteinschätzungssystem“, bei dem am Tresen Schweregrad und Dringlichkeit beurteilt werden, zum passenden Behandlungsort weitergeleitet werden: die Notfalldienstpraxis eines niedergelassenen Arztes, die Notfallambulanz eines Krankenhauses oder eine Arztpraxis zu den regulären Sprechzeiten. Die Umsetzung des neuen Systems erfolgt in Zusammenarbeit der beiden Apothekerkammern in Nordrhein-Westfalen mit den Ärztekammern, der Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie des NRW-Gesundheitsministeriums.

Um im auch in der Arzneimittelversorgung unnötig lange Wege zu vermeiden, soll der Apothekennotdienst mit den Portalpraxen verknüpft werden. Dazu hat die AKWL bereits ein fertiges Konzept in petto: Das Pilotprojekt, das sie Mitte Januar zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) begonnen hat. „Wir haben einen Weg gesucht, wie sich die Apothekerschaft aktiv in das System der Portalpraxen einbringen kann und das Projekt bot sich da sehr gut an“, erklärt ein Sprecher der AKWL auf Anfrage. Dabei wurden in vier allgemeinmedizinischen und kinderärztlichen Praxen in Bochum und Detmold digitale Terminals aufgestellt, die Auskunft über die vier nächstgelegenen Notdienst-Apotheken geben. Außerdem können die Patienten ihre Rezeptinformationen digital an die Apotheken übertragen und so abfragen, ob das verordnete Arzneimittel dort vorrätig ist.

Die Funktion ist auch über die mobilgerätfähige Webseite www.frag-das-a.de gegeben. Dadurch sollen unnötigen Wege von Apotheke zu Apotheke entfallen und eine bessere und schnellere Arzneimittelversorgung ermöglicht werden. Über die App hat der Patient – egal ob über das Handy oder die Informations-Stele in einer der Praxen – die Möglichkeit, eine Anfrage direkt an eine der umliegenden Apotheken zu stellen.

Die gewählte Apotheke bekommt über den Desktop oder das Smartphone eine Benachrichtigung. Auf diese kann mit vorgefertigten Antworten oder einem Freitext geantwortet werden. Wenn eine Anfrage zu einem vorrätigen Medikament kommt, kann diese per Anfrage mit einem Klick bestätigt werden. Mit einer vorgefertigten Antwort wird der Patient gebeten, das Medikament innerhalb von 60 Minuten abzuholen. Manche der 283 beteiligten Apothekenteams werden gar mit einer Smartwatch ausgestattet, auf die die Benachrichtigungen eingehen.

Nicht nur die Kommunikation zwischen Apotheker und Patient, auch die zwischen Apotheker und Arzt soll durch das Projekt verbessert werden: Über eine Chatfunktion können sich beide Heilberufler austauschen, falls es Unklarheiten gibt. Ist die Verordnung unklar, gibt es Arzneimittelunverträglichkeiten oder Lieferengpässe? Dann kann der Apotheker in Sekundenschnelle beim behandelnden Arzt nachfragen. Das Projekt ist auf drei Monate angelegt und wird wissenschaftlich begleitet. Ist es erfolgreich, beabsichtigt die AKWL, es auf weitere Portalpraxen im Bundesland auszuweiten.

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