Im Streit um den Versand der Unterlagen zur Kammerwahl in Westfalen-Lippe verteidigt die Apothekerkammer (AKWL) ihr Vorgehen: Den Vorwurf des Vorstandsmitglieds Dr. Wolfgang Graute, beim Versand sei es zu Unregelmäßigkeiten gekommen, weisen die Verantwortlichen zurück.
Graute hatte sich mit einem offenen Brief an die Kammer gewandt und kritisiert, dass die Wahlunterlagen zu früh verschickt worden seien. Der Inhaber der Graute's Tiber Apotheke in Dülmen ist bereits Mitglied im Kammervorstand und tritt erneut an. Er kandidiert allerdings nicht in der „Gemeinschaftsliste“ von Kammerpräsidentin Gabriele Overwiening, sondern in der „Neuen Liste“ und somit in der Opposition.
Die kleineren Gruppen müssen den Wahlkampf genau planen: Schon allein wegen der Versandkosten können sie nur eine Wahlinformation an die Kammermitglieder verschicken. Diese sollte idealerweise kurz nach den Wahlunterlagen eintreffen – die jedoch drei Tage früher als von Graute erwartet in der Apotheke ankamen, zeitgleich mit der Wahlinformation der Gemeinschaftsliste. Graute hatte sich daraufhin bei Kammergeschäftsführer und Hauptwahlleiter Dr. Andreas Walter beschwert.
Der kann die Kritik nicht nachvollziehen: Die Wahlordnung schreibe vor, dass die Unterlagen spätestens einen Monat vor dem Wahltag – in diesem Jahr der 24. Juni – verschickt werden müssen. „Die Versendung der Wahlunterlagen am 16. Mai 2014 entsprach somit den Vorschriften der Wahlordnung und war damit 'regelkonform'“, betont Walter.
Die Wahlordnung sehe keine bestimmten, sondern lediglich spätmögliche Termine vor. „Selbstverständlich bestand für die Vertreter aller sich zur Wahl stellenden Listen die Möglichkeit bei mir als Hauptwahlleiter den Versandtermin der Wahlunterlagen zu erfragen“, so Walter.
Die Kammer betont, dass Graute – anders als von ihm dargestellt – nicht der 19. Mai als Versandtermin genannt worden sei. Auf seine Nachfrage sei er darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die Wahlunterlagen in der 20. Kalenderwoche verpackt und entweder am 16. oder 19. Mai verschickt werden sollten.
Aus Grautes Sicht wäre es korrekt gewesen, „den Wählern eine rechtzeitige, freie und umfassende Information durch alle zur Wahl stehenden Listen zu ermöglichen“. Diese Möglichkeit war und ist Walter zufolge gegeben: Bereits in der ersten Wahlinformation sei darauf hingewiesen worden, dass eine Adressliste der Kammerangehörigen angefordert werden könne. Der Zeitpunkt der Aussendung liege jedoch in der Verantwortung der jeweiligen Liste.
Die Apotheker können bis zum 24. Juni, 18 Uhr, ihre Wahlbriefe bei der Kammergeschäftsstelle abgeben. Am nächsten Tag werden die Stimmen ausgezählt. Anders als bisher werden nicht 118, sondern nur 92 Delegierte gewählt. Auf die drei Wahlkreise Arnsberg Detmold und Münster entfallen somit 38, 21 und 33 Apotheker. Das Präsidium, der Vorstand und die Fachausschüsse werden bei der konstituierenden Sitzung der Delegiertenversammlung am 3. September gewählt.
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