Über den Bundesrat will die CSU-geführte Bayerische Landesregierung den Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln verbieten. Jetzt fordert eine seltene Allianz aus Apotheker und Ärzten in Westfalen-Lippe, die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, diese Bundesratsinitiative zu unterstützen. „Die deutsche Politik hat verstanden, was auf dem Spiel steht. Es geht um die sichere Versorgung mit Arzneimitteln in allen Regionen des Landes durch Präsenzapotheken. Inzwischen droht aber auch weiterer Europa-Verdruss, den wir nicht brauchen“, so Dr. Klaus Michels, Vorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL). Auch der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, sprach sich für ein generelles Verbot des Rx-Versandhandels aus.
Das EuGH-Urteil über das Ende der Preisbindung für ausländische Arzneimittelversender in Deutschland habe „zu erheblicher Verwirrung bei Patienten und Verbrauchern in den 2000 westfälischen und lippischen Apotheken“ geführt, berichtet der AVWL. Michels warnte vor politischen Konsequenzen, wenn es einem europäischen Gericht gelingen sollte, in Deutschland ein bewährtes, vom Gesetzgeber und allen politischen Kräften gewolltes und von den höchsten Gerichten bekräftigtes System des Verbraucherschutzes zu zerschlagen: „Dann werden die europafeindlichen Kräfte weiteren Auftrieb erhalten.“
Michels forderte die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, die Initiative Bayerns für ein Rx-Versandverbot im Bundesrat zu unterstützen. Auch aus der Berliner Regierungskoalition von Union und SPD habe es bereits entsprechende Signale gegeben. Die Entscheidung des EuGH stelle eine akute Gefahr für „das flächendeckende Apothekennetz in allen Regionen Deutschlands“ dar.
Die in Deutschland weiter gültige Preisbindung sorge dafür, dass Medikamente nicht zu teuer würden, Krankenkassenbeiträge und Versicherungen bezahlbar blieben. „Viele kleinere der rund 2000 Apotheken in Westfalen-Lippe haben heute schon keinen wirtschaftlichen Spielraum mehr. Sie bieten allerdings ein Vollsortiment, beraten, stellen patientenindividuelle Arzneimittel her, leisten Nacht- und Notdienste. Wenn Versandhändler sich die Rosinen rauspicken dürfen, werden Apotheken und letztlich die Patienten die Folgen ausbaden müssen.“
Wie Michels warnt auch der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, vor den Folgen des EuGH-Urteils: „Schon wieder könnten die Patienten in einem offenen Markt die Verlierer sein.“ Windhorst fordert als Antwort der Bundesregierung sogar „ein generelles Verbot des Versandhandels von Medikamenten“.
Die Apotheken im Land hätten bei der Medikamentenversorgung der Patienten eine wichtige informative und aufklärende Funktion und trügen so auch zur sicheren Anwendung von Arzneimitteln ihrer Kunden bei, so Windhorst. Zudem sei auch das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und dem Apotheker vor Ort von Bedeutung.
„All dies fällt bei dem Apothekenversandhandel weg. Durch die Rabatte können Versandapotheken den einheimischen Apotheker unterbieten und sind so die Gewinner und Nutznießer des offenen Marktsystems“, so Windhorst. Es sei grundsätzlich gut, wenn sich der Markt öffne. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass es einseitig einen Gewinner, auf der anderen Seite aber mehrere Verlierer, nämlich die Patienten und die Apotheken vor Ort, gebe. Wie Michels forderte Windhorst deshalb das Land Nordrhein-Westfalen auf, sich im Bundesrat für ein Verbot des Apothekenversandhandels einzusetzen.
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