Westfalen-Lippe

Ärzte verschreiben sich Biosimilar-Quote

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Berlin -

Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Westfalen-Lippe haben eine Zielvereinbarung für Somatropin geschlossen, wonach 25 Prozent der Verordnungen auf ein Biosimilar entfallen sollen. Dadurch soll der Versorgungsanteil vergrößert werden. „Würden analog dazu auch bundesweit Zielvereinbarungen für Biosimilars getroffen, könnte die Patientenversorgung mit biopharmazeutischen Arzneimitteln bei gleicher Qualität und Wirksamkeit auch insgesamt kostengünstiger werden“, sagte Bork Bretthauer, Geschäftsführer des Branchenverbands Pro Generika.

In einigen regionalen Arzneimittelvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den jeweiligen Verbänden der Krankenkassen gibt es unterschiedliche Maßnahmen, um Biosimilars zu stärken: Bei der KV Bremen gibt es Verordnungsquoten für Epoetin-Biosimilars, die KV Bayern hat sich auf die vorrangige Verordnung von Biosimilars festgelegt, die KV Sachsen auf die Information von Ärzten zu Biosimilars. Teilweise finden sich in diesen KVen auch Kombinationen dieser Maßnahmen. Die Therapiefreiheit des Arztes werde dabei stets gewahrt, so Bretthauer.

Kombiniere man diese Ansätze, hätten Krankenkassen und KVen Instrumente an der Hand, die den Stellenwert der Biosimilars in der Versorgung erhöhen könnten. Krankenkassen und Hersteller seien auf einen schnellen Anstieg des Versorgungsanteils angewiesen: die Krankenkassen, um die im Bereich der Biopharmazeutika dringend benötigten Einsparungen zu generieren, die Hersteller, um auch zukünftig neue Biosimilars in die Versorgung zu bringen. Darum sollte diese regionalen Praktiken auch in allen Bundesländern Eingang in den Versorgungsalltag der Ärzte finden, forderte Bretthauer.

Nach Angaben von Pro Generika sind die bisher verfügbaren Biosimilars bei Markteintritt durchschnittlich etwa 20 bis 25 Prozent preiswerter als die entsprechenden ehemals patentgeschützten Biopharmazeutika.

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