Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert regelmäßige Datenerhebungen zur Terminvergabe in Arztpraxen. Gesundheitsminister Lauterbach solle alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen, um mögliche Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten zu klären. Denn: Es steht immer wieder zur Diskussion, dass gesetzlich Versicherte schwerer Facharzttermine erhalten und einige Praxen nur Privatversicherte oder Selbstzahlende behandeln.
Am Patientenschutztelefon der Stiftung häuften sich Rückmeldungen zu langen Wartezeiten für Kassenpatienten bei Fach- und Hausarztkonsultationen, sagte Brysch. „Zudem wird berichtet, dass Kassenpatienten abgewiesen werden, weil die Praxen keine Neupatienten aufnehmen.“ Hilfesuchende würden abgelehnt, weil sie in den letzten zwei Jahren nicht mehr vorstellig geworden seien. Dabei dürften Behandlungen für gesetzlich Versicherte nur in begründeten Fällen abgelehnt werden. „Zudem kommt es vor, dass privat Versicherte Neupatienten trotzdem behandelt werden.“ Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei deshalb gefordert, Licht ins Dunkel des Praxismanagements zu bringen.
Die Chefin des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, sagte: „Eine gerechte Vergabe von Arztterminen ist unabdingbar. Gerade in Zeiten, in denen gesetzlich Versicherte oft Monate oder gar Jahre auf einen Facharzttermin warten müssen, dürfen sie nicht zu Patienten zweiter Klasse werden.“ Eine nicht unerhebliche Zahl von Arztpraxen vergebe Termine ausschließlich an Privatversicherte oder Selbstzahler.
In Deutschland werden nach Angaben des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) rund 73 Millionen Versicherte von einer gesetzlichen Krankenkasse versorgt. Das entspreche rund 90 Prozent der Bevölkerung, heißt es dort. Die privaten Krankenversicherungen hatten nach Angaben ihres Verbands (PKV) 2023 insgesamt gut 38 Millionen laufende Versicherungen im Bestand, darunter 8,7 Millionen Voll- und 29,6 Millionen Zusatzversicherungen.
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